
In dem Fall geht es um einen im Gazastreifen geborenen Mann mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und um einen Somalier. Beide waren in Griechenland als schutzberechtigt anerkannt worden. Danach stellten sie in Deutschland weitere Asylanträge, die abgewiesen wurden. Wegen der ihren drohenden Abschiebung zogen sie vor Gericht, hatten in den Vorinstanzen aber keinen Erfolg. Der hessische Verwaltungsgerichtshof ging davon aus, dass den Männern in Griechenland nicht "mit einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit" die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung drohe.
Das dortige Asylsystem weise zwar Defizite auf, mit denen junge, arbeitsfähige Männer aber umgehen könnten.
Diese Nachricht wurde am 16.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.