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Bundesverwaltungsgericht stärkt Klagerecht von Umweltverbänden

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können Umweltverbände künftig wegen weit mehr Verstößen gegen europäisches Umweltrecht vor Gericht ziehen als bisher. Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof, der ein weitgehendes Klagerecht schon 2011 bejaht hatte.

Von Nadine Lindner | 05.09.2013
    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rechte von Umweltverbänden erheblich gestärkt. Denn nach Ansicht der Richter können anerkannte Umweltverbände künftig gegen weit mehr Verstöße gegen europäisches Umweltrecht vor Gericht ziehen als bisher. Umweltschutzverbände begrüßten das Urteil, nannten es eine umweltrechtliche Revolution, wie Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

    "Die heutige Entscheidung bedeutet eine Zeitenwende im Umweltrecht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht nur für den Fall Darmstadt entschieden, nein, dieses Urteil hat eine Bedeutung für alle europarechtlich relevanten Umweltvorschriften. Die können ab sofort von Umweltverbänden in Deutschland eingeklagt werden."

    Resch rechnet jedoch nicht mit einer Klageflut, sondern hofft, dass Stadtverwaltungen in Zukunft mehr Wert auf den Umweltschutz legen.

    Hintergrund der Entscheidung war ein Streit über den Luftreinhalteplan der Stadt Darmstadt. Die Deutsche Umwelthilfe hielt ihn für ungenügend und ging vor Gericht. Das Land Hessen war aber der Ansicht, dass die DUH als Verband gar nicht klageberechtigt ist. Die Leipziger Richter sahen das heute anders.

    Damit ist das Bundesverwaltungsgericht auch einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gefolgt. Der hatte nationale Gerichte dazu aufgefordert, dass auch Umweltverbände das Klagerecht bekommen sollen, um europäisches Umweltrecht durchzusetzen.