
Die Richter hatten das Verbot im vergangenen Jahr in einem Eilverfahren teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt. Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Damit konnte das Magazin, das damals seinen Sitz in Brandenburg hatte, unter Auflagen vorerst wieder erscheinen. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.
Die damalige Bundesinnenministerin Faeser begründete das Verbot von "Compact" mit verfassungsfeindlichen Zielen. Dagegen klagte das Unternehmen. Für das Hauptsacheverfahren setzt das Leipziger Gericht drei Verhandlungstage an. Wann das Urteil fallen soll, ist noch nicht bekannt.
Diese Nachricht wurde am 10.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.