
Die Richter hatten das Verbot im vergangenen Jahr in einem Eilverfahren vor allem wegen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit außer Kraft gesetzt. Damit konnte das Magazin, das damals seinen Sitz in Brandenburg hatte, unter Auflagen vorerst wieder erscheinen. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.
Die damalige Bundesinnenministerin Faeser hatte das Verbot von "Compact" damit begründet, dass sich das Magazin gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.
Für das Verfahren am Bundesverwaltungsgericht sind drei Verhandlungstage angesetzt. Wann das Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.
Diese Nachricht wurde am 10.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.