Leipzig
Bundesverwaltungsgericht weist AfD-Beschwerden zur Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurück

Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrere Beschwerden der AfD wegen ihrer Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen.

    Blick auf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ein herrschaftliches Gebäude.
    Das Bundesverwaltungsgericht weist AfD-Beschwerden zurück. (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit sind drei Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig. Konkret ging es um die Einstufung der Partei und ihrer inzwischen aufgelösten Jugendorganisation "Junge Alternative" als rechtsextremistischer Verdachtsfall sowie um die Einstufung des offiziell nicht mehr existenten "Flügels" der AfD als gesichert rechtsextremistisch. Die Partei teilte mit, man prüfe die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde.
    Eine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz, das die Partei im Mai zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft hatte, steht noch aus.
    Diese Nachricht wurde am 22.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.