
Konkret geht es um eine rund 25 Kilometer lange Lücke in der Eifel in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Diese Lücke soll in drei Teilabschnitten geschlossen werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage des rheinland-pfälzischen Umweltschutzverbandes BUND gegen den ersten Bauabschnitt zurück. Der Ausbau der A1 sei ein wichtiges europäisches Infrastrukturvorhaben und als solches bedeutsam für die öffentliche Sicherheit. Die Umweltschützer hatten eine Vielzahl von Verstößen gegen den Arten- und Habitatschutz gerügt, da der erste Bauabschnitt auch durch ein Vogelschutzgebiet führt.
Die A1 ist eine der längsten Autobahnen Deutschlands. Sie führt über 730 Kilometer von der Ostseeküste in Schleswig-Holstein über Hamburg, Bremen und Köln bis nach Saarbrücken. Der Lückenschluss soll nach jüngsten Angaben rund 730 Millionen Euro kosten.
(Az.: BVerwG 9 A 17.25)
Diese Nachricht wurde am 18.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
