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Leipzig
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen LNG-Pipeline von Rügen nach Lubmin ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage von Umweltverbänden gegen die neue Gas-Pipeline zwischen Rügen und Lubmin abgewiesen.

    Ein fast 300 Meter langes Schiff läuft begleitet von Schleppern als schwimmendes Energie-Terminal "Deutsche Ostsee" in den Hafen Mukran auf Rügen ein.
    Das Terminal für Flüssigerdgas im Hafen von Mukran auf Rügen ist ein 300 Meter langes Spezialschiff. (picture alliance / dpa / Stefan Sauer)
    Das Projekt sei angesichts der fortbestehenden Krise der Gasversorgung gerechtfertigt und verstoße nicht gegen Bundesrecht, teilte das Gericht mit. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern. Sie warfen der zuständigen Behörde in Stralsund vor, gegen Vorschriften der Anlagensicherheit und des Artenschutzes verstoßen zu haben.
    Mit der rund 50 Kilometer langen Pipeline durch die Ostsee sollen zwei schwimmende LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz angebunden werden.
    Diese Nachricht wurde am 25.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.