
Das Projekt sei angesichts der fortbestehenden Krise der Gasversorgung gerechtfertigt und verstoße nicht gegen Bundesrecht, teilte das Gericht mit. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern. Sie warfen der zuständigen Behörde in Stralsund vor, gegen Vorschriften der Anlagensicherheit und des Artenschutzes verstoßen zu haben.
Mit der rund 50 Kilometer langen Pipeline durch die Ostsee sollen zwei schwimmende LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz angebunden werden.
Diese Nachricht wurde am 25.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.