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Europawahl
Bundeswahlausschuss lässt 35 Parteien und politische Vereinigungen zu - zahlreiche gefälschte Unterschriften

Der Bundeswahlausschuss hat über die Zulassung von Parteien und politischen Vereinigungen zur Europawahl entschieden. Insgesamt gab es 49 Vorschläge, davon wurden 35 zugelassen. Erstmals mit dabei ist das Bündnis Sahra Wagenknecht und die Gruppe Letzte Generation. Auch teilnehmen kann die türkische Vereinigung Dava.

    Zu sehen ist Bundeswahlleiterin Ruth Brand mit ihrem Stellvertreter Heinz-Christoph Herbertz bei der Sitzung des Bundeswahlausschusses.
    Laut Bundeswahlleiterin Brand gab es zahlreiche Fälschungen auf den Unterstützungslisten für die Europawahl. (Fabian Sommer / dpa / Fabian Sommer)
    Für ihre Teilnahme müssen die Parteien Unterstützerlisten mit einer Mindestzahl von Unterschriften einreichen.
    Bundeswahlleiterin Brand sagte während der Sitzung, es habe auffällig viele gefälschte Unterschriften gegeben, alleine in Berlin über 580. Zudem wurden Personen in die Unterstützerlisten eingetragen, die es gar nicht gibt. Bundesweit haben darum verschiedene Behörden Anzeige wegen Wahlbetrugs erstattet.
    Die Sitzung fand trotz des Feiertags statt, da der Termin für die erste Sitzung des Wahlausschusses gemäß festgeleger Fristen 72 Tage vor der Europawahl stattfinden muss. In Deutschland findet die Europawahl am 9. Juni statt.
    Diese Nachricht wurde am 29.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.