
Sieteilte mit, um den Herausforderungen bei der Wahlorganisation bestmöglich zu begegnen, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, sollte der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden. Zugleich wirke man darauf hin, dass bereits jetzt alle organisatorischen Schritte ergriffen würden, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden könnten. Die Bundeswahlleiterin hatte in der vergangenen Woche Kritik auf sich gezogen, als sie vor -Zitat- unabwägbaren Risiken bei einem Wahltermin schon im Januar oder Februar gewarnt hatte.
Nordrhein-Westfalens Landeswahlleiterin Wißmann wies auf den notwendigen Vorlauf hin, den die Parteien bei vorgezogenen Bundestagswahlen benötigten - etwa für das Bestimmen der Kandidaten.
Diese Nachricht wurde am 11.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.