Termin für Neuwahl
Bundeswahlleiterin warnt vor Risiken einer frühen Neuwahl

Bundeswahlleiterin Brand hat auf die organisatorischen Herausforderungen einer vorgezogenen Neuwahl im Januar oder Februar hingewiesen.

    Brand spricht während einer Ausschusssitzung.
    Bundeswahlleiterin Ruth Brand. (IMAGO / photothek / Thomas Trutschel)
    In einem Schreiben betont sie, dass die im Grundgesetz vorgesehene Vorbereitungszeit von 60 Tagen notwendig sei. Wenn die Wahlvorbereitungen in die Weihnachtszeit fielen, könnten die Kommunen mit der Organisation überfordert sein.
    Bundeskanzler Scholz hatte zuvor über eine Sprecherin die Forderung zurückgewiesen, die Vertrauensfrage bereits am kommenden Mittwoch zu stellen, wie es CDU-Chef Merz gefordert hatte. Auch Merz hatte sich für den 19. Januar als Wahltermin ausgesprochen.
    Diese Nachricht wurde am 08.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.