Auch die beste Gesetzgebung könne Extremisten nicht völlig stoppen, meinte Buschmann. Man könne negative Auswirkungen verzögern und abmildern, aber auch die klügste Verfassung und das klügste Gesetz könnten sie nicht völlig verhindern.
Ziel des Gesetzes: BVerfG gegen demokratiefeindliche Bestrebungen stärken
Dem Bundestag liegt ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie der Unionsfraktion zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts gegen demokratiefeindliche Bestrebungen zur Beratung vor. Geplant ist, zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz zu verankern, so dass sie nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können.
Hintergrund sind Sorgen, dass autoritäre Kräfte gewählt werden könnten und sich ähnlich wie in der jüngeren Vergangenheit in Polen oder anderen Staaten an der Verfassungsgerichtsbarkeit vergreifen könnten.
Diese Nachricht wurde am 10.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.