
Er habe die Zweifel an der Verfassungskonformität der Regelung geteilt, sagte der FDP-Politiker in Berlin. Mit dem Urteil erlange man nun Klarheit und Rechtssicherheit. Auch der Deutsche Anwaltverein begrüßte die Entscheidung. Das nun gekippte Gesetz hätte Freisprüchen die Rechtskraftwirkung genommen, hieß es.
Der frühere Bundesanwalt Schädler kritisierte das Urteil und kündigte an, im Fall einer 1981 getöteten Schülerin aus Niedersachsen weiter für eine Verurteilung zu kämpfen. Damals war der Tatverdächtige freigesprochen worden. Jahrzehnte später belastete ihn eine DNA-Probe erneut. Infolge einer Verfassungsbeschwerde hatte die damalige Koalition aus Union und SPD 2021 die Reform der Strafprozessordnung veranlasst. Aus Sicht der Richter in Karlsruhe ist die Reform jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Einzelne müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nach einem Freispruch nicht noch einmal belangt würden.
Diese Nachricht wurde am 31.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.