
Die seit 2017 bestehenden Regelungen würden die Gefahr einer Totalausforschung einer Person bergen, heißt es in einem Referentenentwurf, der zur Stellungnahme an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt wurde. Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung sollte künftig nur bei dem Verdacht einer besonders schweren Straftat erlaubt sein. Auch dürfe nicht mehr allein ein Ermittlungsrichter über die Maßnahme entscheiden. Bei dieser Form der Überwachung wird heimlich eine bestimmte Software auf ein Smartphone oder einen PC übertragen, die Chat-Nachrichten noch vor der eigentlichen Verschlüsselung auslesen kann.
In der Praxis gilt die Quellen-Telekommunikationsüberwachung als teils schwer abzugrenzen von der noch weitergehenden Online-Durchsuchung. Diese soll nach den Plänen Buschmanns auch erschwert werden, damit keine Live-Überwachung etwa durch ein Einschalten der Smartphone-Kamera mehr möglich ist. Der Entwurf des FDP-Politikers bezieht sich auf die Strafverfolgung, nicht die sogenannte Gefahrenabwehr.
Diese Nachricht wurde am 22.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.