
Das geht aus einem Eckpunktepapier vor, das Bundesjustizminister Buschmann heute in Berlin vorgestellt hat. Für die Berechnung solle einerseits ein Betreuungsanteil zwischen 30 und 49 Prozent, andererseits die Einkommenssituation berücksichtigt werden. Das derzeitige Unterhaltsrecht produziere viel Frust und werde als ungerecht empfunden, betonte der FDP-Politiker. Es kenne nur wenige Ausnahmen von dem Grundsatz, "einer betreut, einer zahlt". Die Reform solle das ändern und Anreize zur geteilten Betreuung schaffen. Die Ampel-Parteien hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Änderung des Unterhaltsrechts geeinigt.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter sieht die Pläne kritisch. Das Vorhaben gehe an der Lebensrealität vieler Familien vorbei, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 25.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.