
Das geht aus einem Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts hervor, das Bundesjustizminister Buschmann in Berlin vorgestellt hat. Für die Berechnung solle einerseits ein Betreuungsanteil zwischen 30 und 49 Prozent, andererseits die Einkommenssituation berücksichtigt werden. Die derzeitige Regelung produziere viel Frust und werde als ungerecht empfunden, betonte der FDP-Politiker. Es kenne nur wenige Ausnahmen von dem Grundsatz, "einer betreut, einer zahlt". Die Reform solle das ändern und Anreize zur geteilten Betreuung schaffen. Die Ampel-Parteien hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Änderung des Unterhaltsrechts geeinigt.
Sozialverbände warnen vor Ungerechtigkeiten bei der Reform. Es sei sehr wahrscheinlich, dass Kinder dadurch monatlich weniger Geld zur Verfügung hätten, hieß es von der Kinderhilfe. Auch der Sozialverband Deutschland äußerte sich kritisch. Alleinerziehende Mütter trügen auch heute noch überwiegend die Hauptlast der Kinderbetreuung. Sie dürften durch die Reform nicht schlechter gestellt werden.
Diese Nachricht wurde am 25.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.