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Trennungsfamilien
Buschmann stellt Pläne für Reform von Unterhaltsrecht vor

Mütter und Väter, die sich wesentlich an der Betreuung gemeinsamer Kinder beteiligen, sollen weniger Unterhalt zahlen müssen. Das geht aus einem Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts hervor, das Bundesjustizminister Buschmann in Berlin vorgestellt hat. Kritik an den Plänen üben Sozialverbände.

    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußert sich bei einer Pressekonferenz zu seinen Reformvorschlägen für das Unterhaltsrecht.
    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußert sich bei einer Pressekonferenz zu seinen Reformvorschlägen für das Unterhaltsrecht. (Bernd von Jutrczenka / dpa)
    Laut Buschmann soll es bei der Berechnung des Kindesunterhalts auch in Zukunft überwiegend darauf ankommen, was die Eltern verdienen. Allerdings soll ebenfalls berücksichtigt werden, in welchem Maß sich die Elternteile an der Betreuung des gemeinsamen Kinds beteiligen. Für eine anteilige Mitbetreuung von 30 bis 49 Prozent sind dem FDP-Politiker zufolge nach einem "transparenten Rechenmodell" Abschläge bei den Unterhaltsverpflichtungen geplant.

    Änderungen beim Betreuungsunterhalt geplant

    Ebenfalls reformiert werden soll der Betreuungsunterhalt. Diesen zahlt ein Elternteil dem anderen, wenn die Kinder noch sehr klein sind und einer der beiden für die Betreuung seine Berufstätigkeit einschränken muss. Hier zielt die Reform laut Eckpunktepapier darauf ab, "nicht gerechtfertigte" Unterschiede zwischen dem Betreuungsunterhalt bei geschiedenen und bei nicht ehelichen Paaren zu beseitigen.
    Die "oberste Maxime" bei den Änderungen ist sei das Kindeswohl, betonte Bundesjustizminister Buschmann: "Es darf am Ende nicht zu Lasten des Kindes gehen", stellte er klar. Mit dem Eckpunktepapier solle nun eine Debatte eröffnet werden. Die letzte Reform liege fast 16 Jahren zurück - "die Welt hat sich seitdem verändert", sagte der FDP-Politiker.

    Warnungen vor Nachteilen für Frauen und Kinder

    Sozialverbände kritisieren die Pläne. Die Extrakosten, die beim hauptbetreuenden Elternteil durch laufende Ausgaben für Essen, Bildung oder Freizeit entstünden, würden zu wenig berücksichtigt, monierte die Deutsche Kinderhilfe. Der Sozialverband Deutschland ist ebenfalls skeptisch. "Alleinerziehende Mütter, die auch heute noch überwiegend die Hauptlast der Kinderbetreuung und Erziehung tragen, dürfen dadurch nicht schlechter gestellt werden", warnte die Vorstandsvorsitzende Engelmeier. Die Verein Mütterinitiative für Alleinerziehende sagte mehr Umgangsstreitigkeiten und Konflikte voraus.

    Über 2,3 Millionen Kinder unter 18 Jahren leben nur mit entweder Vater oder Mutter zusammen

    In Deutschland gibt es laut Bundesfamilienministerium insgesamt mehr als acht Millionen Familien mit rund 13 Millionen minderjährigen Kindern. In rund 1,4 Millionen dieser Familien, also etwa 18 Prozent, gibt es den Angaben zufolge ein alleinerziehendes Elternteil. Das heißt: Mehr als 2,3 Millionen Kinder unter 18 Jahren leben nur mit entweder Vater oder Mutter zusammen.
    Meistens übernehmen immer noch Frauen die alleinige Betreuung der Kinder. In den meisten Fällen sind damit die Väter unterhaltspflichtig. Dem Statistischen Bundesamt zufolge stieg allerdings der Anteil alleinerziehender Männer in den vergangenen Jahren, von rund 10 Prozent 2012 auf etwa 15 Prozent 2022.
    Mehr zum Thema können Sie in diesem Beitrag aus der Sendung "Informationen am Abend" hören.
    Diese Nachricht wurde am 25.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.