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"Selbstbestimmungs-Gesetz"
Buschmann strebt baldige Beratung im Bundestag an

Das von der Bundesregierung geplante "Selbstbestimmungs-Gesetz" soll laut Justizminister Buschmann zügig nach der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

    Marco Buschmann spricht und hebt die rechte Hand während einer Pressekonferenz vor einer blauen Wand.
    "Rechne mit lebhafter Debatte": Bundesjustizminister Marco Buschmann, FDP (imago images/photothek/Thomas Truschel)
    Dann könne der Bundestag endlich über das Gesetz beraten, sagte der FDP-Politiker der "Rheinischen Post“. Er rechne mit einer lebhaften Debatte im Plenum. Das neue Regelwerk soll das "Transsexuellen-Gesetz" ablösen und Erwachsenen künftig die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ermöglichen. Bislang muss darüber ein Gericht entscheiden. Zudem müssen zwei ärztliche Gutachten beigebracht werden, was von Betroffenen durch intime Befragungen als entwürdigend empfunden wird.
    Der Bundesjustizminister betonte, eine Besserstellung von Personen, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag abweiche, solle nicht zulasten anderer gehen.
    Diese Nachricht wurde am 14.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.