
Erwachsenen soll damit die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich sein. Bislang muss darüber ein Gericht entscheiden. Die bisher nötigen ärztlichen Gutachten sollen ebenfalls wegfallen.
Der Entwurf enthält einige Klarstellungen, etwa mit Bezug auf Sport, den Strafvollzug oder Quotenregelungen in Unternehmen. In der Diskussion um den Zugang zu Umkleiden oder Frauenhäusern wird betont, dass wie bislang das Hausrecht gilt.
Der Entwurf geht nun in die regierungsinterne Abstimmung. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Lehmann, äußerte die Hoffnung, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundeskabinett auf den Weg gebracht wird.
Diese Nachricht wurde am 28.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.