
Mehrere Medien berichten über einen Gesetzentwurf des Justizministeriums. Demnach sollen Kommunen künftig für zwangsversteigerte Immobilien eine gerichtliche Verwaltung beantragen können, bis der neue Eigentümer den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Ziel ist es, zu verhindern, dass Käufer sanierungsbedürftige Häuser ersteigern und zu überhöhten Preisen vermieten, obwohl sie statt des Kaufpreises nur eine sogenannte Sicherheitsleistung bezahlt haben. Ein derartiger Missbrauch ist laut dem Gesetzentwurf ein Problem in zahlreichen Kommunen.
Diese Nachricht wurde am 11.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.