
Mehrere Medien berichten über einen Gesetzentwurf. Demnach sollen Kommunen für zwangsversteigerte Immobilien eine gerichtliche Verwaltung beantragen können, bis der neue Eigentümer den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Ziel ist es, zu verhindern, dass Käufer sanierungsbedürftige Häuser ersteigern und zu überhöhten Preisen vermieten. Bezahlt wird in solchen Fällen zunächst nur eine Sicherheitsleistung statt des vollen Kaufpreises. Ein derartiger Missbrauch ist laut dem Gesetzentwurf ein Problem in zahlreichen Kommunen.
Diese Nachricht wurde am 12.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.