Umstrittenes rechtspopulistisches Portal
BVG muss "Nius"-Werbung an Bussen und in U-Bahnen wieder zulassen

Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen Werbung des als rechtspopulistisch kritisierten Portals "Nius" nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wieder zulassen.

    Im Hintergrund ein Bildschirm, im Vordergrund ein Handy mit dem Logo von Nius
    Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen Werbung von "Nius" auf ihren Flächen zulassen. (picture alliance / Sipa USA / SOPA Images)
    "Nius" habe Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG, teilte das Gericht mit. Das Medium hatte den Angaben zufolge im April Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus und Innenwerbung in U-Bahnen gebucht. Gegen den Beschluss im Eilverfahren kann die BVG Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Die Verkehrsbetriebe hatten unter anderem Sicherheitsbedenken vorgetragen. In sozialen Medien sei es zu Aufrufen gekommen, Einrichtungen der BVG zu beschädigen sowie den Betriebsablauf zu stören. [AZ: VG 1 L215/26]
    Die Berliner Verkehrsbetriebe teilten mit, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Dieser solle zudem vom Oberverwaltungsgericht geprüft werden.
    Diese Nachricht wurde am 13.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.