
"Nius" habe Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG, teilte das Gericht mit. Das Medium hatte den Angaben zufolge im April Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus und Innenwerbung in U-Bahnen gebucht. Gegen den Beschluss im Eilverfahren kann die BVG Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Die Verkehrsbetriebe hatten unter anderem Sicherheitsbedenken vorgetragen. In sozialen Medien sei es zu Aufrufen gekommen, Einrichtungen der BVG zu beschädigen sowie den Betriebsablauf zu stören. [AZ: VG 1 L215/26]
Die Berliner Verkehrsbetriebe teilten mit, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Dieser solle zudem vom Oberverwaltungsgericht geprüft werden.
Diese Nachricht wurde am 13.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
