Ein Urlaubssemester können Studierende ab dem zweiten Fachsemester beantragen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. "Die wenigsten machen wirklich Urlaub", weiß Felicitas von Aretin, Pressesprecherin an der FU Berlin. "In der Regel macht man im Urlaubsemester ein Praktikum, einen Auslandsaufenthalt, geht in Mutterschutz oder kümmert sich um erkrankte Angehörige." Das Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, man kann aber in dieser Zeit Prüfungen ablegen. Ganze drei Prozent der FU-Studenten machen pro Semester Pause vom Studium. Dabei behalten sie zwar ihre Immatrikulation und ihren Studentenausweis, sind versicherungsrechtlich allerdings keine Studenten mehr. Das kann empfindliche Folgen für den Geldbeutel haben. Denn BAföG gibt es in einem Urlaubssemester nicht, auch bei Studentenjobs gelten jetzt andere Gesetze.
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