Der Ausschluss aus dem akademischen Leben per Zwangsexmatrikulation kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Der bekannteste ist wohl die vergessene Rückmeldung. "Jede Studentin und jeder Student muss sich zum neuen Semester aktiv zurückmelden. Wer das versäumt, wird zwangsexmatrikuliert", erklärt Theo Dingermann, Vizepräsident der Uni Frankfurt am Main. Dieser am weitesten verbreitete Verstoß gegen die akademische Grundordnung kann meist mit einem Gang an die Unikasse und ein paar Gnadenstempeln wieder gut gemacht werden. Anders sieht die Sache aus, wenn man sich eines wirklich schweren Vergehens hat schuldig gemacht: "Beispielsweise wenn man sich immatrikuliert hat, ohne die Voraussetzungen dazu zu erfüllen", so Dingermann. Dann wird auch nachträglich die Studienerlaubnis entzogen. Auch regulär eingeschriebenen Studierenden kann das blühen, wenn der Verdacht entsteht, sie wollten sich mit dem Studentenstatus nur Vorteile erschleichen, ohne wirklich dem Studium mit Sorgfalt nachzugehen. Dieser Verdacht trifft besonders die so genannten ewigen Studenten. "Das Hochschulgesetz sagt dazu: Wenn ein Student mehr als 30 Semester studiert, ist es seine Aufgabe, ein ordentliches Studium nachzuweisen", sagt Dingermann. "Wenn nicht, kann er exmatrikuliert werden."
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