Bundesrat
Cannabis-Grenzwert, Postgesetz und Bafög-Reform gebilligt - neues Düngegesetz abgelehnt

Beim Autofahren gelten künftig neue Bestimmungen für den Konsum von Cannabis.

    Eine Hand mit einem Joint hält ein Lenkrad, im Vordergrund sind unscharf die Lichter des Straßenverkehrs erkennbar.
    Laut Beschluss des Bundesrates sind für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt. (picture alliance / Panama Pictures / Christoph Hardt)
    Der Bundesrat billigte ein Gesetz, das für den Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt - ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Fahranfänger dürfen gar kein Cannabis konsumieren.
    Auch die Bafög-Reform passierte den Bundesrat. Damit erhalten junge Menschen aus einkommensschwachen Familien künftig einmalig eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Zudem steigen die Bafög-Sätze: der monatliche Grundbedarf beispielsweise auf 475 Euro, der Höchstsatz auf 992 Euro.

    Vorschlag für Organspende-Reform

    Der Bundesrat beschloss ferner einen Gesetzentwurf für die Einführung der Widerspruchslösung bei den Organspenderegeln. Sollte der Bundestag zustimmen, würden künftig alle Bürger in Deutschland nach ihrem Tod als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten widersprechen.
    Ebenfalls von der Länderkammer gebilligt wurde eine Reform des Postgesetzes, die der Deutschen Post mehr Zeit für die Zustellung von Briefen einräumt. Diese müssen künftig erst spätestens am vierten Tag nach Einwurf beim Empfänger ankommen. Die Post erhofft sich dadurch eine Kostensenkung, weil sie auf Nachtflüge verzichten kann. Mehr als zehn Kilogramm schwere Pakete müssen künftig gekennzeichnet werden, damit sich die Zusteller vor dem Heben auf das Gewicht einstellen können.

    Düngegesetz scheitert

    Dagegen lehnte die Länderkammer das neue Düngegesetz ab. Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz der Regierungskoalition sollte unter anderem eine Grundlage dafür schaffen, dass Düngedaten von Höfen überprüft und bewertet werden können. Kritisiert wurde unter anderem ein zu großer bürokratischer Aufwand. Seit Jahren gibt es Auseinandersetzungen mit der EU-Kommission. Deutschland drohen wegen der zu hohen Nitratwerte im Grundwasser Strafzahlungen.
    Die Nitratwerte im Grundwasser sind in Deutschland weiterhin zu hoch. Laut einem Bericht der Bundesregierung lag die Konzentration an jeder vierten Messstelle über der EU-Grenze von 50 Milligramm pro Liter. Landwirtschaftsminister Özdemir erklärte, besonders dort, wo viele Tiere gehalten würden oder viel Gemüse angebaut werde, sei zu viel Nitrat im Grundwasser. Er hatte darum vergeblich an die Länder appelliert, dem Düngegesetz im Bundesrat zuzustimmen.
    Diese Nachricht wurde am 05.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.