Mittwoch, 24. April 2024

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Cash statt Chipkarte
IGel-Leistungen in der Arztpraxis

Für Ärzte kann es ein lukratives Zusatzgeschäft sein: Leistungen anzubieten, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. In solchen Fällen zahlt der Patient aus eigener Tasche direkt an den Arzt. Selbstzahler-Leistungen oder auch "IGel"-Angebote – in der Langfassung: "individuelle Gesundheitsleistungen" – sind jedoch umstritten.

Am Mikrofon: Birgid Becker | 05.02.2015
    Eine Patientin wird in der Praxis eines Hausarztes (r) vor einer Reise ins Ausland von der Sprechstundenhilfe geimpft.
    Reisemedizin ist eine typische IGel-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung), die der Patient selbst zu bezahlen hat. Derjenige, der eine exotische Fernreise plant kann die reisemedizinische Beratung dafür nicht der Allgemeinheit, also den Versicherten (picture alliance / dpaweb / Klaus Rose)
    Anhänger sehen darin einen sinnvollen Weg, ein Gesundheitsangebot auch jenseits der knappen Budgets der Krankenkassen zu ermöglichen. Kritiker sprechen von Patienten-Abzocke und von fragwürdigen Medizinangeboten, die im harmlosesten Fall überflüssig, im schlimmsten Fall aber sogar schädlich sind.

    Was ist dran am "IGel"-Markt in der Arztpraxis? Worauf ist zu achten, wenn der Patient aus eigener Tasche zahlt? Das ist das Thema in unserer Sendung.
    Hörerfragen sind wie immer willkommen.
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