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Grundgesetzänderung
CDU-Chef Merz offen für Gesetzentwurf zum Schutz der Verfassungsgerichte

In der Debatte um einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz hat CDU-Chef Merz die Bundesregierung zu einem nächsten Schritt aufgefordert.

    Friedrich Merz spricht auf der Regionalkonferenz der CDU in Mainz.
    Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz (Andreas Arnold / dpa / Andreas Arnold)
    Er sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, jetzt sei Justizminister Buschmann gefragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Zwar sehe man keine akute Gefahr für das Bundesverfassungsgericht. Man nehme die Bedenken und Diskussionen der vergangenen Wochen jedoch ernst.
    Angesichts des Erstarkens extremistischer Ränder gibt es in der Regierung Überlegungen, die derzeitige Form der Verfassungsgerichte im Grundgesetz abzusichern. Auch Juristenverbände sowie Bundespräsident Steinmeier sprachen sich zuletzt dafür aus. Ende Februar hatte die Union erste Beratungen dazu mit der Ampelkoalition beendet, später aber wieder Gesprächsbereitschaft signalisiert. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, über die die Regierungskoalition alleine nicht verfügt.
    Diese Nachricht wurde am 24.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.