Donnerstag, 08. Juni 2023

Bundestag
CDU, CSU und Linkspartei prüfen Klagen gegen Wahlrechtsreform

Nach der Verabschiedung der Wahlrechtsreform durch den Bundestag prüfen CDU, CSU und Linkspartei rechtliche Schritte.

17.03.2023

    Das Reichstaggebäude in Berlin
    Im Bundestag soll die Zahl der Abgeordneten schrumpfen. Bisher gibt es noch Streit darüber, wie das geschehen soll. (picture alliance / dpa / Annette Riedl)
    Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Merz, kündigte eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Abschließend werde man am Dienstag darüber entscheiden. CSU-Landesgruppenchef Dobrindt kündigte eine eigene Verfassungsklage des Freistaats Bayern an, und auch die Linksfraktion erklärte, man werde sich in Karlsruhe sehen.
    Die drei Parteien halten das neue Wahlrecht für ungerecht. Die Zahl der Abgeordneten soll durch die Reform dauerhaft auf 630 begrenzt werden. Auf Überhang- und Ausgleichsmandate wird künftig verzichtet und die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen. Von ihr profitierte 2021 die Linkspartei. Sie zog in den Bundestag ein, obwohl sie weniger als fünf Prozent der Stimmen errungen hatte. Grundlage waren drei gewonnene Direktmandate.
    Diese Nachricht wurde am 17.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.