Breker: Dass für gute Arbeit ein guter Lohn gezahlt wird, dagegen gibt es wohl kaum etwas einzuwenden. Normalerweise wird dieser gute Lohn unter den Tarifparteien ausgehandelt, doch in der Politik ist das anders. Der Bundestagsabgeordnete bestimmt seinen Lohn selber und da haben die Großkoalitionäre sich gerade sehr schnell einigen können. Zweimal 4,7 macht 9,4 Prozent mehr in den kommenden zwei Jahren. So viel soll es sein. Ein sattes Plus, das zur Diskussion nicht nur einlädt, sondern sie geradezu herausfordert.
Am Telefon begrüße ich nun Thomas Strobl. Er ist CDU-Bundestagsabgeordneter und seit November 2005 Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Guten Tag Herr Strobl!
Strobl: Guten Tag!
Breker: Herr Strobl, lassen Sie mich zunächst den Hörern vorstellen, wess' Aufgabe dieser Ausschuss, dem Sie vorsitzen, ist. Er wird auch Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb genannt. Es ist der Ausschuss für die inneren Angelegenheiten des Parlaments und er hat drei Hauptaufgaben. Nach jeder Bundestagswahl prüft der so genannte erste Ausschuss-Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl. Zweitens wacht er über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechter Strafverfolgung schützen soll und die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments wahren soll. Schließlich ist der Ausschuss eine Art Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb. Er ist für die Auslegung und für die Änderung der Geschäftsordnung zuständig. Bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen erarbeitet er Lösungen.
Das Ansehen des Parlaments, eine der Aufgaben, Herr Strobl, das ist in Zeiten von Diäterhöhungen einfach nicht leicht?
Strobl: Mit dieser Feststellung haben Sie zweifellos Recht. Wir könnten entscheiden wie wir wollten und würden dafür keinen Applaus erhalten. Selbst wenn wir die Diäten auf null setzen würden, würde wahrscheinlich sehr schnell in der Öffentlichkeit die Forderung erhoben werden, warum bezahlen die nicht eigentlich etwas dafür, dass sie im Reichstag sitzen können.
Im Ernst gesprochen: Wir müssen natürlich von Zeit zu Zeit prüfen, dass Abgeordnete angemessen entschädigt werden. Das hat es jetzt seit einigen Jahren nicht gegeben. Wir nehmen jetzt eine Angleichung vor, die den Abgeordneten so stellt wie einen Bürgermeister einer mittleren Stadt, wie einen Landrat eines mittleren Landkreises oder, wie wir es vor einigen Jahren ja gesetzlich beschlossen haben, wie einen beisitzenden Richter auf der Bundesebene. Ich finde das ist für die Verantwortung, die ein Abgeordneter trägt, die Arbeitsbelastung, die er hat, eine durchaus angemessene Entschädigung und dass wir diese Angleichung jetzt so vornehmen, ist in Ordnung.
Breker: Ist es nicht auch, Herr Strobl, ein wenig das Verfahren? Wenn man sich die Koalitionsrunde vom Wochenende anschaut. Beim Arbeitslosengeld gibt es einen Prüfauftrag, ebenfalls einen Prüfauftrag in Sachen Mindestlohn. Die Pendlerpauschale soll das Verfassungsgericht entscheiden. Nur bei der Diätenerhöhung, da war man sich einig, und zwar sehr schnell.
Strobl: Dass wir uns bei der Diätenerhöhung sehr schnell einig geworden sind, das kann ich so nicht bestätigen. Immerhin diskutieren wir das Thema jetzt auch seit dem Jahr 2003 ohne Ergebnis und wir haben jetzt nach einigen Jahren der Diskussion - auch in der Öffentlichkeit gab es immer wieder Diskussionen - ein Ergebnis gefunden. Dass man das schnell gemacht hat, kann ich so nicht nachvollziehen, weil es hat ja wie gesagt einige Jahre in Anspruch genommen, bis wir jetzt wieder zu einer Diätenerhöhung kommen.
Breker: Nur jetzt, Herr Strobl, soll es im Schnellverfahren gehen. Ganz schnell soll der Bundestag auch darüber entscheiden und die Große Koalition hat die Mehrheit. Ist das nicht so ein wenig das Motto "ein kurzer heftiger Aufschrei und dann kann wieder Gras darüber wachsen"?
Strobl: Nein. Es wird ein geordnetes Verfahren im Deutschen Bundestag geben. Es wird alles beachtet werden, was zu beachten ist. Die Rechte der Opposition werden selbstverständlich gewahrt bleiben. Ich muss im Übrigen sagen, dass der Aufschrei insbesondere einer Oppositionspartei doch etwas sonderbar anmutet. Ich habe da schon den Eindruck, dass man die Segnungen dieser Entscheidung ganz gerne mitnimmt, aber sich jetzt schon sehr in Populismus übt.
Breker: Welche haben Sie da im Blick?
Strobl: Ich fand, dass etwas schrill seitens der FDP die Angelegenheit kritisiert worden ist. Vor allem ist man ja nicht in der Lage, seitens der Opposition sich mit dem Thema seriös zu beschäftigen. Ich würde gerne einmal auch von der Opposition Argumente hören, wie wir mit diesem Thema umgehen, und ich hätte ganz gerne von der Opposition auch einen konkreten Gesetzentwurf. Ich möchte für meine Person sagen und darf das auch für meine Fraktion tun, sobald so ein Gesetzentwurf durch die Opposition eingebracht wird, werden wir natürlich seriös uns damit beschäftigen und ihn selbstverständlich auch in die Beratungen einbeziehen. Leider ist es so: Man beschränkt sich auf Zeitungsinterviews, aber in das parlamentarische Verfahren bringt man nichts ein.
Breker: Noch einmal ganz kurz zur Dimension der jetzt angedachten Erhöhung, Herr Strobl. Zweimal 4,7, das macht 9,4 Prozent bei einer Laufzeit von zwei Jahren. Das hat kein Tarifvertrag erreicht.
Strobl: Dann darf ich in diesem Zusammenhang einfach nochmals darauf hinweisen, dass wir seit dem Jahr 2003 keinerlei Diätenerhöhung hatten und wir jetzt das vornehmen, was seit einigen Jahren im Gesetz steht, nämlich eine Angleichung der Diäten auf die Höhe eines Landrats, eines Bürgermeisters einer mittleren Stadt oder eben eines beisitzenden Richters auf der Bundesebene. Dadurch, dass wir einige Jahre eben Stillstand hatten, es keine Erhöhung gegeben hat, fällt diese Erhöhung jetzt etwas kräftiger aus, aber es ist eine Erhöhung, die uns wie gesagt auf die Ebene eines Bürgermeisters, eines Landrates oder eines beisitzenden Richters auf der Bundesebene stellt.
Breker: Nur geringfügig angetastet, Herr Strobl, wurde die Altersversorgung der Abgeordneten. Ein Abgeordneter erhält nach acht Jahren im Bundestag eine Rente in der Höhe, wo die meisten anderen Menschen ein ganzes Leben lang arbeiten müssen. Muss da nicht reformiert werden? Muss man da nicht mal rangehen?
Strobl: Ich persönlich würde ein Modell befürworten, wo die Abgeordneten für ihre Altersversorgung selbst aufzukommen haben. Das ist traditionell bei uns in Deutschland anders. Wir machen jetzt wie ich finde einen Schritt in die richtige Richtung. Wir erhöhen die Diäten, schrauben aber bei der Altersversorgung zurück. Und ich möchte schon den Hinweis geben, dass ein Abgeordneter, der sieben Jahre im Deutschen Bundestag sitzt, eine Altersversorgung hat in der Höhe von null. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Ich denke wir bewegen uns in die richtige Richtung, indem wir jetzt die Diäten anheben, aber bei der Altersversorgung die Dinge zurückschrauben und hier Abstriche machen.
Breker: Im Deutschlandfunk war das Thomas Strobl, Unionsabgeordneter und Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Herr Strobl, danke für dieses Gespräch.
Strobl: Ich danke Ihnen. Einen guten Tag noch.
Am Telefon begrüße ich nun Thomas Strobl. Er ist CDU-Bundestagsabgeordneter und seit November 2005 Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Guten Tag Herr Strobl!
Strobl: Guten Tag!
Breker: Herr Strobl, lassen Sie mich zunächst den Hörern vorstellen, wess' Aufgabe dieser Ausschuss, dem Sie vorsitzen, ist. Er wird auch Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb genannt. Es ist der Ausschuss für die inneren Angelegenheiten des Parlaments und er hat drei Hauptaufgaben. Nach jeder Bundestagswahl prüft der so genannte erste Ausschuss-Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl. Zweitens wacht er über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechter Strafverfolgung schützen soll und die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments wahren soll. Schließlich ist der Ausschuss eine Art Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb. Er ist für die Auslegung und für die Änderung der Geschäftsordnung zuständig. Bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen erarbeitet er Lösungen.
Das Ansehen des Parlaments, eine der Aufgaben, Herr Strobl, das ist in Zeiten von Diäterhöhungen einfach nicht leicht?
Strobl: Mit dieser Feststellung haben Sie zweifellos Recht. Wir könnten entscheiden wie wir wollten und würden dafür keinen Applaus erhalten. Selbst wenn wir die Diäten auf null setzen würden, würde wahrscheinlich sehr schnell in der Öffentlichkeit die Forderung erhoben werden, warum bezahlen die nicht eigentlich etwas dafür, dass sie im Reichstag sitzen können.
Im Ernst gesprochen: Wir müssen natürlich von Zeit zu Zeit prüfen, dass Abgeordnete angemessen entschädigt werden. Das hat es jetzt seit einigen Jahren nicht gegeben. Wir nehmen jetzt eine Angleichung vor, die den Abgeordneten so stellt wie einen Bürgermeister einer mittleren Stadt, wie einen Landrat eines mittleren Landkreises oder, wie wir es vor einigen Jahren ja gesetzlich beschlossen haben, wie einen beisitzenden Richter auf der Bundesebene. Ich finde das ist für die Verantwortung, die ein Abgeordneter trägt, die Arbeitsbelastung, die er hat, eine durchaus angemessene Entschädigung und dass wir diese Angleichung jetzt so vornehmen, ist in Ordnung.
Breker: Ist es nicht auch, Herr Strobl, ein wenig das Verfahren? Wenn man sich die Koalitionsrunde vom Wochenende anschaut. Beim Arbeitslosengeld gibt es einen Prüfauftrag, ebenfalls einen Prüfauftrag in Sachen Mindestlohn. Die Pendlerpauschale soll das Verfassungsgericht entscheiden. Nur bei der Diätenerhöhung, da war man sich einig, und zwar sehr schnell.
Strobl: Dass wir uns bei der Diätenerhöhung sehr schnell einig geworden sind, das kann ich so nicht bestätigen. Immerhin diskutieren wir das Thema jetzt auch seit dem Jahr 2003 ohne Ergebnis und wir haben jetzt nach einigen Jahren der Diskussion - auch in der Öffentlichkeit gab es immer wieder Diskussionen - ein Ergebnis gefunden. Dass man das schnell gemacht hat, kann ich so nicht nachvollziehen, weil es hat ja wie gesagt einige Jahre in Anspruch genommen, bis wir jetzt wieder zu einer Diätenerhöhung kommen.
Breker: Nur jetzt, Herr Strobl, soll es im Schnellverfahren gehen. Ganz schnell soll der Bundestag auch darüber entscheiden und die Große Koalition hat die Mehrheit. Ist das nicht so ein wenig das Motto "ein kurzer heftiger Aufschrei und dann kann wieder Gras darüber wachsen"?
Strobl: Nein. Es wird ein geordnetes Verfahren im Deutschen Bundestag geben. Es wird alles beachtet werden, was zu beachten ist. Die Rechte der Opposition werden selbstverständlich gewahrt bleiben. Ich muss im Übrigen sagen, dass der Aufschrei insbesondere einer Oppositionspartei doch etwas sonderbar anmutet. Ich habe da schon den Eindruck, dass man die Segnungen dieser Entscheidung ganz gerne mitnimmt, aber sich jetzt schon sehr in Populismus übt.
Breker: Welche haben Sie da im Blick?
Strobl: Ich fand, dass etwas schrill seitens der FDP die Angelegenheit kritisiert worden ist. Vor allem ist man ja nicht in der Lage, seitens der Opposition sich mit dem Thema seriös zu beschäftigen. Ich würde gerne einmal auch von der Opposition Argumente hören, wie wir mit diesem Thema umgehen, und ich hätte ganz gerne von der Opposition auch einen konkreten Gesetzentwurf. Ich möchte für meine Person sagen und darf das auch für meine Fraktion tun, sobald so ein Gesetzentwurf durch die Opposition eingebracht wird, werden wir natürlich seriös uns damit beschäftigen und ihn selbstverständlich auch in die Beratungen einbeziehen. Leider ist es so: Man beschränkt sich auf Zeitungsinterviews, aber in das parlamentarische Verfahren bringt man nichts ein.
Breker: Noch einmal ganz kurz zur Dimension der jetzt angedachten Erhöhung, Herr Strobl. Zweimal 4,7, das macht 9,4 Prozent bei einer Laufzeit von zwei Jahren. Das hat kein Tarifvertrag erreicht.
Strobl: Dann darf ich in diesem Zusammenhang einfach nochmals darauf hinweisen, dass wir seit dem Jahr 2003 keinerlei Diätenerhöhung hatten und wir jetzt das vornehmen, was seit einigen Jahren im Gesetz steht, nämlich eine Angleichung der Diäten auf die Höhe eines Landrats, eines Bürgermeisters einer mittleren Stadt oder eben eines beisitzenden Richters auf der Bundesebene. Dadurch, dass wir einige Jahre eben Stillstand hatten, es keine Erhöhung gegeben hat, fällt diese Erhöhung jetzt etwas kräftiger aus, aber es ist eine Erhöhung, die uns wie gesagt auf die Ebene eines Bürgermeisters, eines Landrates oder eines beisitzenden Richters auf der Bundesebene stellt.
Breker: Nur geringfügig angetastet, Herr Strobl, wurde die Altersversorgung der Abgeordneten. Ein Abgeordneter erhält nach acht Jahren im Bundestag eine Rente in der Höhe, wo die meisten anderen Menschen ein ganzes Leben lang arbeiten müssen. Muss da nicht reformiert werden? Muss man da nicht mal rangehen?
Strobl: Ich persönlich würde ein Modell befürworten, wo die Abgeordneten für ihre Altersversorgung selbst aufzukommen haben. Das ist traditionell bei uns in Deutschland anders. Wir machen jetzt wie ich finde einen Schritt in die richtige Richtung. Wir erhöhen die Diäten, schrauben aber bei der Altersversorgung zurück. Und ich möchte schon den Hinweis geben, dass ein Abgeordneter, der sieben Jahre im Deutschen Bundestag sitzt, eine Altersversorgung hat in der Höhe von null. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Ich denke wir bewegen uns in die richtige Richtung, indem wir jetzt die Diäten anheben, aber bei der Altersversorgung die Dinge zurückschrauben und hier Abstriche machen.
Breker: Im Deutschlandfunk war das Thomas Strobl, Unionsabgeordneter und Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Herr Strobl, danke für dieses Gespräch.
Strobl: Ich danke Ihnen. Einen guten Tag noch.