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"Heizungsgesetz"
CDU-Politiker Heilmann: "Verfahren der Ampelkoalition mangelt es an nötiger Sorgfalt"

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "Heizungsgesetz" hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Heilmann mehr Sorgfalt bei den Verfahren der Bundesregierung insgesamt angemahnt.

    Der CDU-Politiker Thomas Heilmann spricht im Plenum im Bundestag
    Der CDU-Politiker Thomas Heilmann hat mit einem Eilantrag zum "Heizungsgesetz" beim Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt. (picture alliance/dpa/Christoph Soeder)
    Man müsse wieder zu einer besseren Gesetzgebung kommen, sagte er in Berlin. Etliche Vorhaben hätten in der jüngsten Vergangenheit an Übereilung gelitten. Es sei ihm mit seinem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die schnelle Abstimmung über das "Heizungsgesetz" nicht um Genugtuung gegangen. Vielmehr habe er der Ampelkoalition einen Gefallen getan. Wenn das Gesetzgebungsverfahren nicht ordentlich ablaufe, entstehe die Gefahr, ein formell verfassungswidriges Gesetz zu beschließen, führte Heilmann aus. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Heizungsgesetz hätte vermutlich Erfolg gehabt.
    Heilmann hatte in seinem Eilantrag kritisiert, dass dem Parlament zu wenig Zeit zur Beratung des "Heizungsgesetzes" eingeräumt worden sei. Die Richter gaben dem Antrag statt. Die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP kommen nun am Vormittag zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
    Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.