Geringfügige Beschäftigung
CDU-Politiker tritt Debatte um Abschaffung von Minijobs los - Lob vom Verdi-Chef

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Nacke fordert ein weitgehendes Ende für Minijobs. Vonseiten der Gewerkschaft Verdi kommt Zuspruch.

    Eine Person staubsaugt ein Hotelzimmer. Die Aufnahme ist von oben aus der Vogelperspektive gemacht.
    Der CDU-Bundestagsabgeordnete Nacke ist für die Abschaffung von Minijobs (Archivbild). (Getty Images / iStockphoto / AndreyPopov)
    Wo sie reguläre Arbeit verdrängten, gehörten sie abgeschafft, sagte Nacke der "Süddeutschen Zeitung". Heute arbeiteten zwischen sechs und acht Millionen Menschen in einem Minijob. Was einst die Ausnahme gewesen sei, sei zum Regelfall geworden, besonders in Branchen wie Gastronomie, Handel oder Reinigung, betonte Nacke, der der sogenannten "Arbeitnehmergruppe" in der Unionsfraktion mit 62 Abgeordneten vorsteht. Die Kosten der Absicherung von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit würden auf die Allgemeinheit verlagert, da geringere Einnahmen in der Sozialversicherung zu steigenden Ausgaben in der Grundsicherung führten. Minijobs gehörten auf ihren ursprünglichen Zweck zurückgeführt: als Übergangsform für Schüler oder Rentner, nicht als Ersatzstruktur für reguläre Beschäftigung, meinte der CDU-Politiker weiter.

    "Kein Sprungbrett"

    Der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Werneke, begrüßte den Vorstoß. Minijobs beförderten Altersarmut. Zudem seien sie besonders für Frauen eine berufliche Sackgasse und "erwiesenermaßen kein Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt". Weiter erklärte der Verdi-Chef, dass Minijobs nicht in eine Zeit passten, in der in vielen Branchen dringend Fachkräfte gesucht würden.

    Teil der rot-grünen Hartz-Reformen

    Für Minijobs gilt eine Verdienstobergrenze von derzeit 556 Euro im Monat. Wer weniger verdient, zahlt keine Arbeitslosenversicherung und kann sich von der Rentenversicherung befreien lassen. Zudem sind Minijobber nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlen nur geringe pauschale Beiträge und Steuern.
    Der Begriff Minijob war 2003 im Rahmen der Hartz-Reformen eingeführt worden. Damals wurde die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 400 auf 450 Euro pro Monat angehoben und die Minijob-Zentrale geschaffen. Neu eingeführt wurden damals die sogenannten "Midijobs" als Übergangsbereich zwischen Minijob und einer regulären Anstellung.
    Diese Nachricht wurde am 11.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.