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Ex-Verfassungsschutzchef
CDU-Spitze legt Beschwerde gegen nicht erfolgten Parteiausschluss von Maaßen ein

Die CDU-Spitze hat Beschwerde gegen den Verbleib des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen in der Partei eingelegt.

    Porträt von Hans-Georg Maaßen
    Hans-Georg Maaßen (picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Martin Schutt)
    Sein Ausschluss sei politisch zwingend, rechtlich zulässig und geboten, heißt es Medienberichten zufolge in einem 67-seitigen Schreiben an das Landesparteigericht in Thüringen. Maaßen verstoße gegen Ordnung und Grundsätze der CDU. So setze er sich etwa für eine Zusammenarbeit mit der AfD ein.
    CDU-Generalsekretär Linnemann hatte Anfang November angekündigt, Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Kreisparteigerichts in Erfurt einzulegen. Ein Parteiausschluss Maaßens war im Juli abgelehnt worden. Bei der Bundestagswahl 2021 hatte der Ex-Verfassungschef in einem Südthüringer Wahlkreis kandidiert und ist gescheitert.
    Maaßen teilte der dpa mit, offensichtlich habe die Parteispitze ihre Lektion immer noch nicht gelernt. Sie versuche weiter, ihn mit - Zitat - "ehrabschneidenden, bösartigen und blödsinnigen Unterstellungen zu verfolgen" und so notwendige Debatten zu unterdrücken.
    Diese Nachricht wurde am 16.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.