Religion
CDU und Grüne in NRW lehnen Verbot von Gebetsräumen in Schulen ab

Schulen in Nordrhein-Westfalen können weiterhin religiöse Gebetsräume einrichten.

    Ein Gebetsraum des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin-Wedding. In einem Klassenraum wurden die Stühle an die Wände gestellt, die Mitte des Raumes ist frei.
    Ein Gebetsraum in einem Gymnasium (imago stock&people)
    Der Landtag lehnte am Abend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen einen Gesetzentwurf der FDP ab, der auf ein Verbot von Gebetsräumen abzielte. SPD und AfD unterstützten den FDP-Antrag. Die FDP hatte argumentiert, das Thema Religion führe zu Konflikten an Schulen, insbesondere der streng ausgelegte konservative Islam. Der knappe Raum in Schulen dürfe nicht zweckentfremdet werden. Schulministerin Feller, CDU, erklärte, an nicht einmal 0,1 Prozent der 5.400 Schulen in NRW gebe es Gebetsräume. Von 176 Schulen seien zudem 73 in privater Trägerschaft, von denen 67 christlich geprägt seien und deren Rückzugsraum in einer Kapelle bestehe. 4 der 103 anderen Schulen hätten reine Gebetsräume deklariert, und das teils nur für die Fastenzeit. Feller fügte hinzu, ferner habe das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, Schulen müssten sich nicht von sämtlichen religiösen Bezügen freihalten.
    Diese Nachricht wurde am 18.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.