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Umgang mit „Geduldeten“
Änderung des Aufenthaltsrechts beschlossen

Wer als Ausländer mindestens fünf Jahre mit dem Status der Duldung in Deutschland lebt, kann zukünftig eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ wurde nun von der Ampelkoalition beschlossen.

Heckmann, Dirk-Oliver |
Blick auf das Schild der Bundesrepublik Deutschland am Grenzübergang zwischen Österreich und Deutschland.
Wer fünf Jahre in Deutschland lebt und nicht straffällig geworden ist, soll 18 Monate lang Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehören z.B. verbesserte Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. (dpa / Sven Hoppe)