
Archiv
Umgang mit „Geduldeten“
Änderung des Aufenthaltsrechts beschlossen
Wer als Ausländer mindestens fünf Jahre mit dem Status der Duldung in Deutschland lebt, kann zukünftig eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ wurde nun von der Ampelkoalition beschlossen.
