Rechtsstreit
ChatGPT-Firma geht gegen Urteil zu Nutzung von Liedtexten von Reinhard Mey, Herbert Grönemeyer und anderen in Berufung

Im Rechtstreit um die Nutzung von Liedtexten durch Künstliche Intelligenz geht der US-Konzern OpenAI in Berufung. Laut Unternehmen, das unter anderem ChatGPT entwickelt hat, wurde ein entsprechender Antrag beim Oberlandesgericht ⁠München eingereicht.

    Reinhard Mey singend mit Gitarre auf der Bühne bei einer Tournee 2014.
    Der Liedermacher Reinhard Mey. (Archivbild) (imago / Rene Traut )
    Texte von Reinhard Mey, Herbert Grönemeyer, Helene Fischer oder Rolf Zuckowski wurden zum Trainieren von ChatGPT verwendet. Der deutsche Musikrechteverwerter Gema hatte OpenAI deshalb verklagt und vor dem Münchner Landgericht Recht bekommen.
    OpenAI kritisierte die Entscheidung vom vergangenen November. Sie ⁠basiere auf einem Missverständnis über die Funktionsweise von KI-Modellen. Diese speicherten ⁠keine Kopien ihrer Trainingsdaten, die einfach abgerufen werden ⁠könnten. Stattdessen lernen die Modelle während des ‌Trainings statistische Zusammenhänge in sehr großen Datensätzen und nutzten diese erlernten Muster, um als Reaktion auf Benutzeranfragen neue Ergebnisse zu ​generieren.
    Diese Nachricht wurde am 28.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.