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Christian Wulff
Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss nicht wieder vor Gericht. Sein Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Antrag auf Revision zurück.

13.06.2014
    Die Behörde hätte dem Landgericht Hannover Verfahrensfehler im Prozess gegen Wulff oder Fehler in der Rechtsanwendung nachweisen müssen, um mit der Revision beim Bundesgerichtshof Erfolg zu haben. Staatsanwalt Oliver Eisenhauer sagte: "Zu den Hintergründen der Entscheidung geben wir keinerlei Auskünfte." Der Beginn der Ermittlungen hatte zu Wulffs Rücktritt als Bundespräsident geführt.
    Das Landgericht Hannover begründete den Freispruch am 27. Februar damit, dass die Ermittler "schlicht keine schlagkräftigen Beweise" vorgelegt hätten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 54-Jährigen zur Last gelegt, Vorteile von dem mit ihm befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben. Groenewold hatte Wulff und seine Frau Bettina 2008 zu einem Oktoberfestbesuch eingeladen, Wulff warb später für eines von Groenewolds Filmprojekten bei Siemens.
    Wulff in der Opferrolle
    Am 17. Februar 2012 war Wulff nach 598 Tagen und damit der kürzesten Amtszeit aller bisherigen Bundespräsidenten zurückgetreten. Zuletzt hatte er sich bei der Vorstellung seines Buches "Ganz oben Ganz unten" als Opfer einer übereifrigen Justiz und kritischen Medien dargestellt. Rechtspolitisch hoch problematisch bleibe, dass "eine einzelne Staatsanwaltschaft mit leeren Händen" ein Staatsoberhaupt zum Rücktritt drängen könne, sagte er. Die Art und Weise, wie sich Medien und Justiz gegenseitig die Bälle in der Affäre zugeworfen hätten, bedrohe die Gewaltenteilung und damit letztlich die Demokratie.
    Für Aufsehen sorgte auch Wulffs Satz, aus seiner Sicht wäre er auch heute noch der richtige Präsident. "Der Rücktritt war falsch. Und ich wäre auch heute der Richtige in dem Amt", sagte Wulff.