
Die Klage des Mediziners richtete sich gegen zwei Weisungen, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagt hatten. Das Arbeitsgericht Hamm entschied nun, dass Beides zulässig sei.
Hintergrund ist die Fusion einer evangelischen mit zwei katholischen Kliniken. Der neue Gesellschaftsvertrag untersagt laut Erzbistum Paderborn Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid. Das sei durch das verfassungsrechtlich garantierte Sonderrecht der Kirchen gedeckt, argumentiert das Klinikum.
Vor Beginn der Verhandlung demonstrierten nach Polizeiangaben rund 2.000 Menschen unter dem Motto "Stoppt das katholische Abtreibungsverbot" für das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche.
(AZ: 2CA 182/24)
Diese Nachricht wurde am 08.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.