
Die Klage des Mediziners richtete sich gegen zwei Weisungen, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagt hatten. Das Arbeitsgericht Hamm entschied nun, dass Beides zulässig sei.
Hintergrund ist die Fusion einer evangelischen mit zwei katholischen Kliniken. Der neue Gesellschaftsvertrag untersagt laut Erzbistum Paderborn Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid. Das sei durch das verfassungsrechtlich garantierte Sonderrecht der Kirchen gedeckt, argumentiert das Klinikum.
Diese Nachricht wurde am 08.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.