Gerichtsentscheidung
Christopher Street Day in Dresden kann mit Straßenfest stattfinden - Einstufung als Versammlung

Nach einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts kann der diesjährige Christopher Street Day in Dresden wie gewohnt mit einem Straßenfest stattfinden.

    Eine Fahne mit dem Logo und der Aufschrift "Christopher Street Day Dresden" weht auf dem Altmarkt der sächsischen Stadt im Wind.
    Gericht: Dresdner CSD ist als Versammlung einzustufen (Archivbild). (dpa / Robert Michael)
    Das Gericht teilte mit, dass neben dem Umzug beim CSD auch das geplante Fest als Versammlung einzustufen sei. Der Versammlungsfreiheit komme in Deutschland ein hoher Stellenwert zu und die Veranstaltung habe bereits in den vergangenen Jahren als Versammlung stattgefunden, hieß es.
    Die Landesdirektion Sachsen hatte zuvor entschieden, dass beim diesjährigen CSD nur der Umzug als Versammlung mit politischen Inhalten zu bewerten sei. Das mehrtägige Straßenfest wurde als kommerzielle Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter eingestuft. Dagegen hatten die Veranstalter Einspruch eingelegt. Sie hätten in diesem Fall unter anderem die Kosten für die Sicherheit selbst tragen müssen.
    Der CSD in Dresden findet vom 4. bis 6. Juni statt. Bei Christopher-Street-Day-Veranstaltungen wird für die Rechte Homosexueller und queerer Menschen sowie gegen Diskriminierung demonstriert.
    Diese Nachricht wurde am 02.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.