
Weiter hieß es, der Versammlungsfreiheit komme in Deutschland ein hoher Stellenwert zu und die Veranstaltung habe bereits in den vergangenen Jahren als Versammlung stattgefunden.
Die Landesdirektion Sachsen hatte zuvor entschieden, dass beim diesjährigen CSD nur der Umzug als Versammlung mit politischen Inhalten zu bewerten sei. Das mehrtägige Straßenfest wurde als kommerzielle Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter eingestuft. Dagegen hatten die Veranstalter Einspruch eingelegt. Sie hätten in diesem Fall unter anderem die Kosten für die Sicherheit selbst tragen müssen.
Der CSD in Dresden findet vom 4. bis 6. Juni statt. Bei Christopher-Street-Day-Veranstaltungen wird für die Rechte Homosexueller und queerer Menschen sowie gegen Diskriminierung demonstriert.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
