Im NPD-Verbotsverfahren haben die Antragsteller die hohen Hürden des Rechtsstaats nicht genommen. Das verkündete heute das Gericht. Auch wenn nur eine Minderheit von drei Richtern im zweiten Senat dieser Ansicht war, darunter Vizepräsident Winfried Hassemer, aber diese Minderheit genügt. Der Umgang mit den V-Leuten in der Partei hat dieses Verfahren unheilbar zerstört. So endet das Projekt NPD-Verbot, das im August 2000 begann. Kanzler Gerhard Schröder forderte den "Aufstand der Anständigen", wenige Tage darauf sagt Innenminister Otto Schily, ein Verbotsantrag sei "begründet und berechtigt":
Der Staat muss entschlossen von seinen repressiven Möglichkeiten Gebrauch machen, wo sich Strukturen herausbilden, die den psychischen und physischen Rückhalt für rechtsextremistischen Gewalttaten bilden. Das ist der Fall.
Im Januar geht der Antrag der Bundesregierung in Karlsruhe ein, im März folgen Bundestag und Bundesrat.
Unser Antrag vom Bundestag wird im Wesentlichen damit begründet, dass es zwischen der NPD und der NSDAP eine Wesensverwandtschaft gibt, ein Wesensverwandtschaft in der politischen Programmatik und der Verherrlichung der NS-Zeit.
Was der SPD-Abgeordnete Michael Bürsch für den Bundestag vorstellt, dass wird ergänzt durch die Länderkammer: Sie konzentriert sich auf die Verbindung zur gewaltbereiten Straße. Ein Jahr lang herrscht Ruhe, das Verfahren nimmt die erste formale Hürde, dann, kurz vor der für Februar geplanten mündlichen Verhandlung, platzt der Termin: Unter den geladenen Auskunftspersonen ist ein V-Mann aufgetaucht. Otto Schily in Erklärungsnöten nach der Krisensitzung. Schon seit August habe einer seiner Abteilungsleiter von dem V-Mann gewusst:
Auf mein Vorhalt, warum das mir denn nicht wenigstens gestern oder heute mitgeteilt worden sei, hat mir der entsprechende Abteilungsleiter gesagt, dass sei seinem, Gedächtnis entfallen.
Als immer mehr Spitzel in Vorständen und Anträgen auftauchen, setzt das Bundesverfassungsgericht einen Termin eigens zur Erörterung der Verfahrensschwierigkeiten an, ein einmaliger Vorgang. Die durchsetzen Vorstände, die durchsetzte Partei: die Richter hätten damit ein Problem, sagt der Senatsvorsitzende Winfried Hassemer. Wie auch die NPD. Dagegen verteidigen Bundes- und Landesinnenminister die Arbeit des Verfassungsschutzes. Und sie wollen unentdeckte V-Leute nicht enttarnen, auch die nicht, deren Aussagen sich noch in den Anträgen verstecken. Günter Beckstein:
Es sind ja Leute, die in den Organisationen verantwortliche Positionen haben, also hier bei der NPD aber auch zum Beispiel in einer islamistischen Organisation und niemand wäre bereit, weiter diese Aufgaben mitzumachen, wenn er dann rechnen müsste, dass der Name der Öffentlichkeit, und damit der Organisation bekannt wird.
Im Erörterungstermin zeigt sich in Umrissen das Bild der Verfassungsschutz-Aktivitäten: Zeitweise saß jeder siebte Führungsfunktionär der Partei auch in staatlichem Auftrag in den Bundes- und Landesvorständen. Vor allem diese Kontakte scheinen für die drei Richter, die die Entscheidung tragen, endgültig das Maß voll gemacht zu haben. In ihrer Entscheidung betonen sie den hohen Wert der Parteien für die Demokratie. Parteien müssten staatsfern sein. Die Summe der Ausforschungen und möglichen Einflussnahmen führt dazu, dass diese drei sich ein faires Verfahren gegen die Partei nicht mehr vorstellen können.
War im Vorfeld dieses Verkündungstermins noch diskutiert worden, an welchem Punkt die Richter Anstoß nehmen könnten, stellt sich nun heraus: Es sind gleich drei Gründe: Erstens: die große Zahl der Spitzel in den Vorständen. Zweitens: Dass diese V-Leute auch noch während des Verfahrens weiter in Diensten gehalten wurden und drittens die unsauber vorbereiteten Anträge. Spitzel in Führungspositionen, so schreiben es diese Richter, beeinflussen die Partei – in jedem Fall. Winfried Hassemer liest die Gründe entgegen seiner Gewohnheit ab, denn um jedes Wort dieser zweistündigen Verkündung hätten die Richter gerungen.
Dieser Befund ist im Fall besonderer politischer Aktivität eines V-Manns evident, jedoch auch dann unübersehbar, wenn das Führungsmitglied politische Zurückhaltung übt. Die Rolle also als führendes Parteimitglied hat notwendig zur Folge, dass jedwede politische Aktivität, wie Passivität, Willensbildung und außenwirksames Erscheinungsbild der Partei mit beeinflusst.
Scheint es hier noch schwer, die genaue Grenze für eine zulässige Beobachtung anzugeben, ist die zweite Regel klar:
Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstandes oder eines Landesvorstandes fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtstaatliches Verfahren.
Die Richter schränken allerdings ein, solche strengen Maßstäbe gälten nur, wenn eine Partei nicht unmittelbar gefährlich sei, zum Beispiel, weil von ihr Gewalt ausginge. Bei der NPD, glauben sie, sei das nicht der Fall. Dann aber könnten die Antragsteller rechtzeitig ihre Verbindungsleute abschalten. – Und dafür sorgen, dass die Anträge frei sind von trüben Quellen. Den unterlegenen vier Richter genügt das nicht. Der Berichterstatter Joachim Jentsch trägt ihre Ansicht vor.
Gerichte dürfen sich der Justizgewähr grundsätzlich nicht entziehen soweit nicht geschriebenes Prozessrecht oder andere zwingende Gründe eine Sachentscheidung unmöglich machen.
Und das gerade im Parteiverbotsverfahren. Denn die großen Privilegien, die Parteien genießen, von der staatlichen Finanzierung über dass besondere Demonstrationsrecht oder Sendezeiten für die Wahlwerbung, ließen sich nur rechtfertigen, wenn ein Verbot dann nicht allzu leicht am Formalen scheitern könne. Und dass eine Partei beobachtet würde, das sei nur dann schädlich, wenn es nachweisbare Auswirkungen habe, wenn etwa gerade die Spitzel das Außenbild der Partei prägen. Ihrer Ansicht nach muss die Beobachtung auch im Verbotsverfahren möglich sein.
Dass sich die drei Richter hier durchsetzen konnten, obwohl sie in der Minderheit sind, dass liegt am besonderen Verfahrensrecht für Parteiverbote – und an einem Kunstgriff der Richter. Denn Entscheidungen zum Nachteil der NPD können nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Senats gefällt werden. Bei einem regulär achtköpfigen Senat sind das sechs Stimmen. Die Verfassungsrichter bewerteten es nun einhellig so, dass die NPD die Einstellung sinngemäß beantragt habe. Für die Ablehnung des Antrags kamen mit den vier Richtern nicht genügend zusammen.
Auf die Weise kamen die Unterlegenen nicht in die Situation, formal einer Einstellung zustimmen zu müssen, die sie nicht wollten; und das Gericht bleibt nicht auf einem tatsächlich toten, aber unbeendeten Verfahren sitzen. Von Freude bei der NPD war im Gerichtssaal trotzdem nicht viel zu spüren. Ihr Vorsitzender Udo Voigt bewertete die Einstellung so:
Keine Triumphgefühle, ich gehe mit einem gemischten Gefühl heute von diesem Termin weg, weil wir eigentlich eine Entscheidung in dieser Sache wollten. Ich bin froh, dass das Verfahren vorbei ist, weil die politische Arbeit jetzt wieder leichter wird. Aber auf der anderen Seite hätte ich mir eine Entscheidung in der Sache über Inhalte, programmatische Ziele und Aussagen sehr wohl gewünscht.
Nicht zuletzt die fast unüberschaubar wirkende Anzahl von so genannten V-Leuten, Spitzeln, hat das Verfahren gekippt. Intensiv haben die Sicherheitsdienste beobachtet, wie die NPD agierte, wobei die rechte Hand nicht wusste was die Linke tat. Das Bundesamt hatte Spitzel und die Landesämter, der eine wusste nichts von dem anderen, und selbst als die Karlsruher Richter mit der Faust auf den Tisch hauten und vollständige Aufklärung in dieser Sache verlangten, taten sich die Verfassungsschützer schwer, ihre V-Leute preiszugeben. Auf jeden Fall hat das dazu geführt, dass nun eine heftige Debatte entstanden ist. Müssen die deutschen Geheimdienste umstrukturiert werden? Mathias Thiel:
Fast einhellig die Meinung quer durch alle politischen Lager: die Aufgaben, Funktionen, vor allem aber auch die Kontrollen der V-Leute müssen neu geregelt werden. So will der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach wissen:
Was V-Leute dürfen, was V-Leute nicht dürfen, dass ist mindestens ebenso wichtig, wie sie zu führen sind und wir müssen uns natürlich auch fragen, ob unsere Organisationsstruktur mit einem Bundesamt für Verfassungsschutz und in jedem Land ein eigenes Amt oder eine eigene Abteilung für Verfassungsschutz wirklich optimal ist.
Auch wenn sich Bundesinnenminister Otto Schily noch dagegen wehrt: Rot-grün will eine Kommission einsetzen. Die in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Evaluierung für die Reform der Geheimdienste soll jetzt auf den Weg gebracht werden. Einzelheiten nennt Schily noch nicht, nur wichtig sei darüber nachzudenken:
Hier findet die Informationsvermittlung innerhalb der einzelnen Ämter statt, es ist kein guter Zustand, dass wir als Bundesamt für Verfassungsschutz, wenn wir eine Quelle gewinnen, die Landesämter informieren müssen, das umgekehrt aber nicht der Fall ist. Dadurch entstehen natürlich gewisse Reibungsflächen, die man vermeiden sollte.
V-Leute dürfen nicht selber prägend Einfluss auf die Politik und die Organisation einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation haben. Die von Karlsruhe beklagten Mängel beim V-Mann-Einsatz, in der V-Mann-Führung und -Kontrolle stehen schon lange in der Kritik der Bündnisgrünen. Der stellvertretende Fraktionschef Hans-Christian Ströbele verlangt nicht nur ein Zentralregister.
Ich halte es jetzt besonders dringen, dass wir eine Kommission einsetzen, die endlich dass tut, was wir schon lange fordern, die Geheimdienste, vor allen Dingen mit dem Einsatz der Nachrichtendienstlichen Mitteln, also hier der V-Leute zu überprüfen und daraus ganz konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen, für eine andere Konstruktion der Geheimdienste, für eine bessere Kontrolle des Einsatzes von V-Leuten und zwar bessere Kontrolle sowohl in den Ämtern als auch durch die politischen Instanzen also etwa die Innenminister, als auch durch die parlamentarischen Gremien.
Selbst der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Eckardt Werthebach will die 16 Landesbehörden und ein daneben agierendes Bundesamt für Verfassungsschutz eindampfen. Doch die Forderung nach Beschränkung auf eine zentrale mit höchstens sechs dezentralen Institutionen stößt auf fast unüberwindliche Hindernisse. Erstens: die föderale Struktur Deutschlands – jedes Bundesland hat sich um die regional agierenden Organisationen zu kümmern – und zweitens: das Problem der parlamentarischen Kontrolle. Auch die Union fordert eine Debatte über die richtige Organisationsstruktur.
Ich glaube nicht, dass es sinnvoll wäre, eine große Behörde zu haben, die dann bundesweit den Verfassungsschutz organisiert, es sind auch dezentrale Behörden sinnvoll.
Staatsverträge über größere organisatorische Einheiten wären der Ausweg – allerdings: realistisch scheint dieser Weg kaum vor dem Hintergrund der aktuellen Föderalismusdiskussion. Doch der Druck wächst. Die Globalisierung der Wirtschaft führt zu einer Globalisierung der Kriminalität. Stichworte: organisierte Kriminalität, internationaler Terrorismus. Die ebenfalls einhellig anerkannten neuen Herausforderungen an die innere Sicherheit haben indes nicht zu einer grundlegenden Reform der Geheimdienste bisher geführt.
Wir sollten da jetzt nicht den Eindruck erwecken, als wollten wir alles von unten nach oben kehren, aber mein Ziel ist es, dass wir auf diesem Sektor noch besser werden, dass ist der Ansatz und der Anspruch.
Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, tritt auf die Bremse. Enge datenschutzrechtliche Bestimmungen und das Gebot der Trennung von Polizei- und Geheimdienstarbeit, was gewichtige historische Gründe hat, will die Koalition nicht antasten. Anders die Union.
Wir halten es für durchaus möglich und sogar auch wünschenswert, dass der Verfassungsschutz beispielsweise hilft, der Polizei mit Erkenntnissen bei der Vorfeldbeobachtung der Ermittlung im Bereich der organisierten Kriminalität, wobei dann die exekutiv Befugnisse selbstverständlich bei den dazu berufenen zuständigen Behörden bleiben sollen.
CDU/CSU wehren sich nicht grundsätzlich gegen ein Sachverständigengremium. Die Behörden selbst sollten aber erst einmal über optimale Organisationsstrukturen selbst nachdenken. Dagegen die Bündnisgrünen. – die Apparate seien zu schwerfällig, heißt es bei ihnen. Die Ämter dürften nicht alleine agieren, der Gesetzgeber habe mitzureden. Zudem verlangen sie weiter einen Geheimdienstbeauftragten.....
Wo die kritischen Punkte, die Mängel, die in solchen Diensten immer wieder auftreten werden rechtzeitig angemeldet werden können und wo dann die notwendigen Schritte eingeleitete werden können und zwar unabhängig von den Gesetzmäßigkeiten und den Innerreihen der Dienste selbst.
Hier spielt der Koalitionspartner jedoch nicht mit.
Da hab ich strickt was dagegen, das halt ich für gut gemeint aber schlecht gemacht. Das werd ich auch den Grünen ausreden, weil ich der Auffassung bin, dass wir Parlamentarier uns auf unseren Hintern setzten sollten und arbeiten, und nicht die Arbeit, die Kontrollarbeit an andere abgeben an andere Einrichtungen.
Und die NPD selbst? Verbucht das gescheiterte Verfahren natürlich als einen Erfolg für sich. Auch wenn die Richter betont haben, dass sie eben nicht geprüft haben, ob die NPD verfassungswidrig ist oder nicht - Immerhin: Die Partei muss nun erst einmal nicht mehr um ihre Existenz fürchten. Schon als die Diskussion darüber begann, ob wohl ein Parteiverbotsantrag in Karlsruhe gestellt werden sollte oder nicht, änderte die NPD ihre Strategie. Statt den Schulterschluss mit Neonazis, die in sogenannten "Freien Kameradschaften" organisiert sind, distanzierte man sich von diesen oft gewaltbereiten Mitstreitern. Schließlich sollte den Sicherheitsbehörden nicht noch weiteres Material für die Verbotsanträge in die Hände fallen. Hartwig Möller, der Chef des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz:
Es sind der ein oder andere Aktivist der NPD aus der Partei ausgeschlossen worden. Er hat sich anderweitig organisiert. Das ist sicherlich richtig. Also ich glaube, dass diese ganze Diskussion und die Dauer des Verfahrens auf die innere Struktur der NPD schon eine Rolle gespielt hat.
Kurz vor der Diskussion um ein NPD-Verbot hatte die Parteispitze gerade ein neues Konzept entwickelt: Man wollte einen "Kampf um die Straße" führen, und dies gerade auch mit jungen Leuten, wie der Parteivorsitzende Udo Voigt erklärte. Dass dieser Kampf auch der Austausch von im wahrsten Sinne des Wortes schlagkräftigen Argumenten bedeuten konnte, weiß der Extremismusforscher Hans Gerd Jaschke:
Solche Skinheads und Gruppierungen die keiner festen Organisation angehören, liefern bei NPD-Veranstaltungen häufig den Saalschutz oder skandieren bei größeren Veranstaltungen, wie zum Beispiel 1996 bei der Wehrmachtsausstellung in München, beziehungsweise bei der Demonstration der NPD gegen diese Wehrmachtsaustellung und das war ein Beispiel auch dafür, in welcher Weise die Partei von gewaltbereiten rechten Gruppierungen profitiert.
Doch mit dem Eingang der Verbotsanträge in Karlsruhe veränderte sich die NPD. Nur selten gab es noch Demonstrationen - bislang das Mittel der NPD um den Nachwuchs zu mobilisieren. Wer gegen diese strikte Linie der Bundesspitze verstieß, musste mit dem Parteiausschluss rechnen. Landesverbände, die sich gegen die Strategie auflehnten wurden massiv vom Bundesverband unter Druck Gesetz. Das Verhältnis der NPD zu den Freien Kameradschaften verschlechterte sich und gipfelte schließlich im offenen Streit zwischen der Partei und einem der exponierten Vertreter dieser Freien Kameradschaften. Nicht unumstritten war übrigens auch der Prozessvertreter der NPD, Horst Mahler: Einst RAF-Terrorist, trat er der rechtsextremen NPD bei. Hartwig Möller:
Und die NPD hat sich in dem Verfahren zum Beispiel durch die Schriftsätze von Mahler und anderen mit antisemitischen Äußerungen derart hervorgetan, dass auch Leuten, die bisher nicht so informiert waren über die Gefährlichkeit der NPD deutlicher denn je geworden ist, dass es sich hier um eine antisemitische und rechtsextremistische Partei handelt.
Die von Mahler abgelieferten Schriftsätze erinnerten Prozessbeobachter eher an politische Pamphlete, denn an juristische Argumentationen. Im Bundesvorstand der NPD wurden Mahlers Äußerungen kritisch betrachtet. Zumal gegen Mahler Anzeigen wegen Volksverhetzung bei der Staatsanwaltschaft eingingen. Unter anderem wird in Mainz gegen ihn ermittelt, immer noch, weil er dort vor kurzem seine Sicht der Dinge zum 11.9. dargestellt hatte: Nicht Terroristen, sondern Geheimdienste seien für das Attentat verantwortlich. Heute Mittag rief der einstige Ex-Terrorist Mahler übrigens zum nationalen Widerstand auf und erklärte den Austritt aus der NPD: Er wolle nicht länger in einer Partei bleiben, die Zitat, "am parlamentarischen System ausgerichtet sei". Zitat Ende. Während des gesamten Verfahrens, betonte die Führungsspitze der NPD immer wieder, dass sie eigentlich zu Unrecht "verfolgt" werde. Große Erwartungen setzte die Parteispitze in die Bundestagswahlen 2002: Der Leiter des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Hartwig Möller:
Und dann muss man ja auch sehen, NPD hat sich ja auch dargestellt als eine Partei der vom Verfassungsschutz und der Politik verfolgten. Sie hat auf ein Mitleidseffekt kalkuliert und trotz dieser Aufmerksamkeit, die sie erlangt hat, trotz dieser Kampagne, ist es ihr nicht gelungen, ihr Wahlziel bei der letzten Wahl zu erreichen, sie wollte nämlich wenigstens 0,5 Prozent der abgegebenen Stimmen haben, damit sie in die Parteienteilfinanzierung hineinkam. Auch das haben sie nicht geschafft.
Im Bundestagswahlkampf 1998 fand der Bundesvorsitzender der NPD, Udo Voigt offenbar noch deutlichere Worte, um Wähler zu gewinnen: Er soll die jugendlichen Zuhörer einer Wahlkampfveranstaltung zum bewaffneten Kampf aufgerufen haben- ein Strafprozess, der die Gerichte in Stralsund noch beschäftigt. Nach den bisher bekannt gewordenen Reaktionen auf politischer Ebene, wird es in absehbarer Zukunft wohl keinen weiteren NPD-Verbotsantrag geben. Und selbst wenn dem so wäre - Udo Voigt, Bundesvorsitzender der NPD
Denn die politische Arbeit für Deutschland ist einer meiner Lebensaufgaben und die wird fortgeführt.
Und in den vergangenen zwei Jahren hat die NPD eine Entwicklung durchgemacht, die sie so schon einmal Ende der 60er Jahre erlebte: Damals wurde auch intensiv diskutiert, ob man die Partei verbieten solle. Es kam zwar nicht zu einem Verbotsantrag, aber: Die gewaltbereiten NPD Mitglieder kehrten der Partei den Rücken und tauchten unter.