
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Verbot gegen das Magazin aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Faeser im vergangenen Jahr erlassen hatte. Faeser hatte den Verlag und eine zugehörige Filmgesellschaft als zentrales Sprachrohr der rechtsextremen Szene bezeichnet und sich dabei auf das Vereinsgesetz gestützt. Die Kläger argumentierten, das Verbot verletze die Pressefreiheit. Es könne nicht auf Vereinsrecht gestützt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht folgte nun dieser Auffassung und erklärte das Verbot in seiner endgültigen Entscheidung für unzulässig. Bereits im Eilverfahren war die Maßnahme im vergangenen Jahr vorläufig ausgesetzt worden.
Diese Nachricht wurde am 24.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.