Bundesverwaltungsgericht
"Compact"-Magazin darf weiter erscheinen - Verbot aufgehoben

Das rechtsextreme Magazin "Compact" darf weiter erscheinen.

    Eine Titelseite von Compact mit dem Schriftzug des Magazins, dahinter verschwommen weitere Ausgaben dieser und anderer Zeitschriften
    Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Erscheinungsverbot für "Compact" auf. (imago / Herrmann Agenturfotografie / Udo Herrmann)
    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Verbot gegen das Magazin aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Faeser im vergangenen Jahr erlassen hatte. Faeser hatte den Verlag und eine zugehörige Filmgesellschaft als zentrales Sprachrohr der rechtsextremen Szene bezeichnet und sich bei dem Verbot auf das Vereinsgesetz gestützt. Die Kläger argumentierten, die Entscheidung verletze die Pressefreiheit.
    Das Bundesverwaltungsgericht erklärte das Verbot in seiner endgültigen Entscheidung für unzulässig. Zur Begründung hieß es, das Grundgesetz garantiere selbst Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit. Bereits im Eilverfahren war die Maßnahme im vergangenen Jahr vorläufig ausgesetzt worden.
    Diese Nachricht wurde am 24.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.