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Corona-Beschränkungen für Nicht-Geimpfte
Konzertveranstalter fordert gleiche Rechte für alle

Sollen gegen Covid geimpfte Ticketkäufer mehr Rechte haben als nicht Geimpfte? Der Tourneeveranstalter Stefan Schornstein sieht die Gefahr von Diskriminierung. Konzertbesuche müssten auch mit Maske und Schnelltest wieder möglich sein. Sonst müsse er bei nicht gewährtem Zugang Ticketkosten erstatten.

Stefan Schornstein im Gespräch mit Raphael Smarzoch |
Heute, am 4. Februar 2021, verkündete die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Annalena Buyx: "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiösität eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitseinschränkungen von geimpften Personen nicht erfolgen."
Sollte allerdings gesichert sein, dass eine Ansteckungsgefahr von Geimpften nicht mehr ausgeht, dann seien Ausnahmeregelungen für sie nicht auszuschließen. Vorausgesetzt, es sei genügend Impfstoff für alle da, so dass es nicht zu Ungerechtigkeiten kommen könne.
Ethikrat gegen Ausnahmen für Geimpfte
Der Ethikrat empfiehlt, gegen Corona geimpfte Personen nicht anders zu behandeln als nicht-geimpfte. Erst müsse klar sein, ob Geimpfte weiter ansteckend seien und die Impfung müsse für alle zur Verfügung stehen, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Ethikrates, Volker Lipp, im Dlf.

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

Das beschäftigt auch die Konzertbranche. Gestern verkündete der Ticketverkäufer Eventim, dass Geimpften die Möglichkeit eingeräumt werden solle, Konzerte wieder besuchen zu dürfen.
Der Tourneeveranstalter S-Promotion hat Kritik an diesem Vorschlag geäußert. "Jeder Ticketkäufer muss die Gelegenheit haben, an der Veranstaltung teilzunehmen – sei es mit Maske oder Schnelltest", sagte S-Promotion-Chef Stefan Schornstein im Deutschlandfunk. Zwischen freiwillig Geimpften und Menschen zu unterscheiden, die sich dagegen entschieden haben, sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

Der Grundsatz der Privatautonomie

Zwar mache es einen Unterschied, ob der Staat Grundrechte einschränkt oder ein privater Anbieter - dennoch, so Schornstein: "Das Hausrecht liegt bei den Veranstaltern."
Da jedoch einige von ihnen an den großen Ticketverkäufer Eventim gebunden seien, wäre der Vorschlag von Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg von großem Nachteil für diese. Es seien nach aktuellem Stand 15 - 20 Millionen Tickets für Konzerte gekauft worden, die verschoben werden mussten. Die Ticketkäufer warten jetzt darauf, dass das Konzert stattfindet. "Gewähre ich denen den Zugang nicht", so Schornstein, "muss ich denen das Geld zurückbezahlen."
Privilegien für Geimpfte oder Beschränkungen für alle?
Mit Impfausweis in den Urlaub, ins Kino oder Restaurant - sollten COVID-19-Geimpfte Sonderrechte bekommen oder muss es weiter Beschränkungen für alle geben? Diese Frage ist nicht nur aus politischer, sondern auch aus ethischer und rechtlicher Sicht umstritten. Ein Überblick.

Hygienekonzept reicht aus

Darüber hinaus ist er der Meinung, dass "jeder Ticketkäufer die Gelegenheit haben muss, an der Veranstaltung teilzunehmen – sei es mit Maske oder Schnelltest."
Diese Maßnahmen hält Schornstein für ausreichend, um Konzerte wieder stattfinden zu lassen. Als Beleg führt er ein im September 2020 stattgefundenes Konzert der Ehrlich Brothers in Düsseldorf an:
"Wir haben ein Hygiene-Konzept vorgelegt und es gab überhaupt keine Probleme. Wir haben die Veranstaltung ohne Abstand durchgeführt. Da kann man ganz klar dran sehen, dass es Möglichkeiten gibt, Veranstaltungen durchzuführen."
Daher rät Stefan Schornstein auch Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg, in dessen AGB den Ticketverkauf nicht an eine Impfung zu knüpfen: "Ich will es mal so sagen, wir haben ja ein eigenes Ticketsystem, in einem gewissen Bereich sind wir unabhängig."
Auch wenn das nicht für alle Veranstalter gelte.