"Potsdamer Treffen"
Correctiv legt nach Niederlage vor Gericht Berufung ein

Die Rechercheplattform "Correctiv" hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin zum sogenannten Potsdamer Geheimtreffen eingelegt.

    Schild mit "Correctiv"-Logo auf einer Demonstration gegen Rechtsextremismus.
    Die Rechercheplattform "Correctiv" wehrt sich gegen ein Gerichtsurteil zu ihrer Berichterstattung zum sogenannten Potsdamer Geheimtreffen unter Beteiligung der AfD Ende 2023. (picture alliance / dts-Agentur )
    Die Bewertung der Pressekammer verharmlose den rechtsextremen Gehalt des Konzeptes des Ideologen Martin Sellner, sagte Chefredakteur von Daniels der dpa. Das Gericht hatte auf die Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Huy hin entschieden, dass die Berichterstattung im Wesentlichen unwahr gewesen sei. Es geht um die Formulierung, dass Ende 2023 in der Nähe von Potsdam unter Beteiligung Sellners und AfD-Politikern ein - Zitat - "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" besprochen worden sei. Das Landgericht Hamburg indes hatte in ähnlicher Sache Ende vergangenen Jahres geurteilt, bei der Formulierung handele es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung. Beide Gerichtsentscheidungen sind nicht rechtskräftig. Ein Hintergrund ist die von der AfD vertretene Forderung nach "Remigration", wobei nach Darstellung der Partei ausreisepflichtige Ausländer gemeint sind.
    Diese Nachricht wurde am 20.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.