
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied, ihnen stehe "hinsichtlich keiner der angegriffenen Äußerungen ein Unterlassungsanspruch zu". Aussagen im Correctiv-Bericht, wonach etwa die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Inhalt eines "Masterplans" gewesen sei, seien zulässig. Zudem bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse an Informationen über Inhalte des nicht öffentlichen Treffens, an dem auch Politiker beteiligt gewesen seien.
Correctiv begrüßte die Entscheidungen. Es hatte am 10. Januar 2024 unter der Überschrift "Geheimplan gegen Deutschland" über das von Mörig initiierte Treffen von Rechtsextremen, AfD-Politikern und Unternehmern in Potsdam vom 25. November 2023 berichtet. Dabei hatte das Recherchenetzwerk Überlegungen zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund öffentlich gemacht. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (AZ.: 324 O 6/25 und 324 O 7/25).
Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels wertete die Urteile als starkes Signal. Der Schutz der Pressefreiheit greife auch dann, wenn Klagen als Mittel genutzt würden, um gezielt Zweifel an der Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu säen, erklärte er. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wertete die Entscheidungen als Sieg für die Pressefreiheit. Der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster erklärte, kritische Recherchen über die Neue Rechte würden von Anwaltskanzleien "immer wieder mit Einschüchterungsversuchen und Unterlassungsforderungen beantwortet". Jede Redaktion könne betroffen sein. Es gehe daher "um den Schutz unserer Pressefreiheit, die Verteidigung einer freien und ungehinderten öffentlichen Debatte - und damit um die Grundpfeiler unserer Demokratie".
Das Landgericht Hamburg führte aus, ein Leser könne dem Artikel aufgrund der detaillierten Darstellung, zahlreicher wörtlicher Zitate und klar gekennzeichneter indirekter Rede entnehmen, was tatsächlich gesagt worden sei und wo es sich um wertende Zusammenfassungen handele. Dadurch entstehe kein falscher Eindruck, etwa dass Teilnehmer wörtlich von der "Vertreibung" oder "Ausweisung" deutscher Staatsbürger gesprochen hätten.
Vorangegangene Verfahren von Vosgerau gegen Correctiv
Vor einem Jahr hatten Vosgerau und Mörig die Beklagten abmahnen lassen. Sie wollten "Correctiv" Kernaussagen des Berichts verbieten lassen. Die Beklagten wiesen die Abmahnungen zurück. Neben Correctiv waren dies laut Gericht fünf weitere Beklagte, die bei Correctiv tätig sind und an dem Artikel mitgewirkt haben.
Bereits Anfang Februar 2024 war Vosgerau wegen verschiedener Äußerungen in dem Artikel gegen Correctiv vorgegangen. Die Pressekammer des Landgerichts erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung zur Wiedergabe von Äußerungen Vosgeraus in Bezug auf Wahlprüfungsbeschwerden (Az. 324 O 61/24). In den weiteren Punkten wies sie den Antrag zurück. Vosgerau legte Beschwerde ein, diese wies das Hanseatische Oberlandesgericht zurück (Az. 7 W 34/24).
An dem Potsdamer Treffen mit dem Rechtsextremisten Martin Sellner nahmen im November 2023 auch Politiker von AfD und CDU teil. Nach dem "Correctiv"-Bericht hatten Hunderttausende Menschen in ganz Deutschland gegen Rassismus und Ausgrenzung demonstriert.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
