
Damit solle der Schutz vor gesundheitlichen Risiken - insbesondere für Kinder und Jugendliche - konsequent ausgeweitet werden, heißt es. Seit 2008 verbietet das Bayerische Gesundheitsschutzgesetz das Rauchen von Tabak in öffentlichen Gebäuden, wie Bildungseinrichtungen, Gaststätten oder Flughäfen. Für E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzer gelte dieses Verbot bisher nicht. CSU-Fraktionsvorsitzender Holetschek meinte, Gesundheitsschutz dürfe keine Lücken haben. Es gehe hier nicht um harmlose Lifestyle-Produkte.
Diese Nachricht wurde am 19.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.