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Steuerhinterziehung
Cum-Ex-Initiator Berger scheitert mit Verfassungsklage

Die "Cum-Ex"-Schlüsselfigur Hanno Berger hat im juristischen Kampf gegen eine mehrjährige Haftstrafe vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten.

    Steueranwalt Hanno Berger steht in einem Gerichtssaal.
    Hanno Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Aktiengeschäfte. (picture alliance / dpa / Oliver Berg)
    Bergers Beschwerde sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, da sie nicht hinreichend begründet worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von rund 13,7 Millionen Euro verurteilt. Seine Revision dagegen scheiterte im Herbst vor dem Bundesgerichtshof. Daraufhin legte Berger Verfassungsbeschwerde ein.
    Berger gilt als Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte im großen Stil in Deutschland. Er pries die Geschäfte bei Banken und wohlhabenden Menschen als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. Später floh er vor der Justiz in die Schweiz. Im Februar 2022 wurde er nach Deutschland ausgeliefert. 
    Diese Nachricht wurde am 27.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.