Archiv


Dänisches Gentechnik-Gesetz

Der Deutsche Bauernverband hat den Entwurf eines Gentechnikgesetzes begrüßt, das heute ins Folketing, das dänische Parlament eingebracht wird. Es weicht in wesentlichen Punkten vom Gesetzentwurf ab, den Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast am 12. Januar in den Bundestag einbrachte. Darin ist das Vorsorgeprinzip zur Vermeidung von Auskreuzung gentechnisch veränderter Organismen und Haftungsansprüche von Landwirten geregelt, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen. Der DBV ist der Auffassung, das vor allem die Haftungsfrage im dänischen Gesetzentwurf besser geregelt ist als im Entwurf von Renate Künast. Was hält man in Dänemark von dem Gentechnikgesetzentwurf, dessen Bevölkerung gentechnisch veränderten Lebensmitteln genauso kritisch gegenübersteht, wie dies in Deutschland der Fall ist?

Von Annette Eversberg |
    Darin stimmen dänische und deutsche Landwirte überein: Endlich geht man daran, die Frage des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen gesetzlich zu regeln. Viele Landwirte haben darauf gedrängt, weil sie einen Wettbewerbsnachteil auf dem Weltmarkt befürchten. Hinrich Jürgensen, Biolandwirt aus Tinglev nahe der deutsch-dänischen Grenze, der in Gremien des dänischen Bauernverbandes an der Gestaltung der Landwirtschaft mitgewirkt hat, ist nicht der Auffassung, dass man alle wissenschaftlichen Erkenntnisse als Grundlage für den Gesetzentwurf herangezogen hat.

    Ich kann nur sehen, dass es jede Menge Beispiele gibt in den Amerika, wo das ja keine positiven Auswirkungen hat, dieser genmodifizierte Anbau, also sprich die Ertragserwartungen, die angerechnet waren, die waren nicht da, auch die Resistenz der Pflanzen war nicht dementsprechend und es sind doch sehr, sehr viele Probleme aufgetreten. Und da verstehe ich nicht, dass man diese Erfahrung, die man im Ausland gemacht hat, dass man die nicht stärker nutzt.

    Das betrifft auch den Begriff der Koexistenz. Gerade im windreichen Dänemark sehen Landwirte wie er die Gefahr, dass eine eindeutige Trennung von Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen und anderen nicht so einfach möglich ist. Obwohl im Süden Dänemarks schon 10 Prozent der Anbaufläche ökologisch bewirtschaftet werden, sind die meisten Höfe von konventionellen Landwirten umgeben. Regelrechte Konflikte sieht der Biolandwirt aber zwischen Kollegen heraufziehen, die sich nach dem dänischen Gesetzentwurf untereinander einigen sollen, wenn ein Nachbar gentechnisch veränderten Raps anbauen will.

    Und dann kann ich natürlich etwas dagegen haben, und dann liege ich im Klinsch mit meinem Nachbarn. Das ist das erste Problem, das entstehen kann. Das Zweite ist, wenn ich keinen Anbau, dann hat er die Möglichkeit anzubauen. Wenn ich aber das Jahr danach anbauen will oder in ein paar Jahren anbauen will, was ist dann? Dafür habe ich noch keine Erklärung gekriegt.

    Die im Gesetzentwurf vorgesehene lückenlose Kontrolle von Saatgutfirmen, die gentechnisch verändertes Saatgut verkaufen und der anbauenden Landwirte durch das dänische Pflanzendirektorat ist in Dänemark akzeptiert und basiert auf der Idee vom gläsernen Bürger, die auch in anderen Verwaltungsbereichen längst skandinavische Realität ist. Doch zum Nulltarif ist dies nicht zu haben. Hinrich Jürgensen ist mit der Finanzierung aus dem nationalen Agrarhaushalt nicht einverstanden:

    Dieses Geld werden wir ja insgesamt als Landwirte zahlen , nicht nur die Landwirte, die genmodifiziert anbauen, sondern alle Landwirte müssen die Kontrolle ja bezahlen, denn die wird finanziert z.B. über die CO2-Abgaben, die der Landwirtschaft zurückgezahlt werden. Oder Pestizid-Abgaben, die ja der Landwirtschaft auch zurückgezahlt werden müssen, da will man das Geld nehmen für diese effektive Kontrolle.

    Für den Fall, dass ein Landwirt in Dänemark, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, gegen geltende Regelungen verstößt, haftet er automatisch. Für diesen Fall soll es einen Haftungsfond geben, in den jeder mit Hilfe von Gentechnik wirtschaftende Landwirt einzahlen muss. 60 Kronen je Hektar. Das sind etwa 7,50 Euro. Ingesamt erwartet man ein Volumen von 1,5 Millionen Kronen, das wären nicht mal 100.000 Euro. Viel zu wenig sagt Hinrich Jürgensen.

    Wenn ich als Biobetrieb jetzt betroffen werde, und ich kein Biogetreide mehr anbauen kann, dann werden diese 1,5 Millionen Kronen ja im weiten nicht ausreichen, um mich voll zu entschädigen. Und wer wird dann einsteigen, wer muss dann zahlen. Muss ich dann meinen Betrieb verlassen und einen anderen kaufen, das sind Fragen, die für mich noch nicht geklärt sind. Dieser Fond wird nicht ausreichen, um Betriebe, die jetzt infiziert werden, rechtlich zu schützen.

    Die Befürchtungen sind nicht aus der Luft gegriffen. Schon heute muss die dänische Landwirtschaft im Milchbereich Garantien geben, dass keine gentechnisch veränderten Substanzen in die Milch gelangen können. In Schweden wird es keine Zulassung von Gentechnik in der Landwirtschaft geben. Dänische und schwedische Landwirte beliefern jedoch gemeinsam die skandinavische Großmeierei ARLA, die- so Hinrich Jürgensen – ganz klare Bedingungen stellt:

    Das heißt ARLA, wenn sie Milch rüberschippert nach Schweden, dann kann sie nur Biomilch rüberschippern, weil dort hat man noch die Kontrolle, und dort hat man noch die Garantie, dass dort kein genmodifiziertes Futter benutzt worden ist.