"Ich bin vor 25 Jahren in dieses Parlament gekommen. Damals war das ein Parlament und wir haben gesagt: Wir haben einen erheblichen Einfluss. Den hatten wir auch, aber heute hat das Parlament Macht."
Das erste Europäische Parlament hatte 1979 nur beratende Funktion. Und das war auch 1984 noch so, als die Sozialdemokratin Mechthild Rothe zum ersten mal ins Europaparlament gewählt wurde. Die Entscheidungen trafen damals die Regierungen. Das hat sich in vielen Bereichen geändert: Im Binnenmarkt, bei Forschung und Technologie, im Umwelt- und Verbraucherschutz, bei Beschäftigung und im Gesundheitswesen - überall dort entscheidet das Parlament mit, zum Beispiel auch bei preiswerten Handytarifen oder der Erhöhung der Spareinlagengarantien oder bei allen Maßnahmen zum Klimaschutz.
Können sich der Rat, die Vertretung der 27 Mitgliedsstaaten, und die Abgeordneten nicht einigen, dann gibt es kein Gesetz. So, wie zuletzt bei der Arbeitszeitrichtlinie, wo Vizepräsidenten Rothe die Verhandlungen für das Parlament führte.
"Der Rat kann es nicht gegen uns durchsetzen, was er will. Und das ist ja ein wesentlicher Punkt, dass wirklich diese beiden Institutionen sich einigen müssen."
Doch es gibt einige Bereiche, die Mitgliedsregierungen bis jetzt unter sich ausmachen. Sie legen den Agrarhaushalt fest und damit den größten Teil des EU-Budgets, sie bestimmen weitestgehend allein in Innen- und Justizangelegenheiten. Das allerdings würde sich mit dem Lissabonner Vertrag ändern: Dann müssten sich die 27 Regierungen mit dem Europaparlament einigen. Nur die gemeinsame EU-Außen- und Verteidigungspolitik und das Steuerrecht liegen nach dem Lissabonner Vertrag noch allein in der Entscheidung der 27 Regierungen. Doch das muss nicht auf ewig so bleiben: Wir sind ein Parlament, das sich nach und nach immer mehr Rechte geholt hat, befindet die grüne Europaabgeordnete Heide Rühle:
"Wir haben eigentlich mehr Rechte als in den Verträgen steht, wir brauchen allerdings Abgeordnete, die sich darin auskenne und die diese Rechte richtig einsetzen und immer wieder erweitern."
So darf das Europaparlament eigentlich keine Gesetze initiieren: Das ist Aufgabe der EU-Kommission. Aber wenn die Abgeordneten der EU-Kommission Vorschläge zuleiten, entwickelt diese daraus die Vorlage für eine Verordnung oder eine Richtlinie. Dieses Verfahren steht in keinem der Europäischen Verträge, aber es funktioniert trotzdem. Die Kritik einiger Politiker und Staatsrechtler, dass es nicht angehe, dass in Europa neben dem Parlament auch die 27 Regierungen als Gesetzgeber tätig werden, teilt die grüne Europaabgeordnete Rühle nicht. Sie stört viel mehr, wie die Regierungen derzeit im Rat zu ihren Entscheidungen kommen:
"Anders wäre es auch nicht vermittelbar. Wir haben schon eine Identität, die sich festmacht am Nationalstaat, also an dem jeweiligen Mitgliedsland. Daher macht es schon Sinn, dass der Rat und das Parlament die beiden Pfeiler der Gesetzgebung sind. Aber der Rat müsste endlich öffentlich tagen, wenn er Gesetzgebung macht. Die Bürger müssen überprüfen, wessen Interessen der Rat da wahrnimmt."
Ein entscheidendes Wort hat das Europäische Parlament bei jeder Erweiterung mitzureden: es muss dem Beitritt neuer Länder zustimmen. Auch die Ernennung der Europäischen Kommission ist abhängig vom Ja des Parlamentes, und deshalb werden Personalentscheidungen inzwischen öfter nach Rückfrage mit dem Europäischen Parlament getroffen.
Doch bei vielen Bürgern in Europa bleiben Zweifel am Einfluss des Europaparlamentes, und das bekommen vor allem die Europaabgeordneten selbst zu spüren. Angelika Niebler, CSU, und Vorsitzende des wichtigen Industrieausschusses, erlebt dies im Wahlkampf täglich und hat sich ein ungewöhnliches Argument zurecht gelegt:
"Die Lobbyistendichte die wir in Brüssel haben - es gibt über 20.000 akkreditierte Lobbyisten, das Vierfache von Berlin - belegt, wie einflussreich das Parlament geworden ist."
Das erste Europäische Parlament hatte 1979 nur beratende Funktion. Und das war auch 1984 noch so, als die Sozialdemokratin Mechthild Rothe zum ersten mal ins Europaparlament gewählt wurde. Die Entscheidungen trafen damals die Regierungen. Das hat sich in vielen Bereichen geändert: Im Binnenmarkt, bei Forschung und Technologie, im Umwelt- und Verbraucherschutz, bei Beschäftigung und im Gesundheitswesen - überall dort entscheidet das Parlament mit, zum Beispiel auch bei preiswerten Handytarifen oder der Erhöhung der Spareinlagengarantien oder bei allen Maßnahmen zum Klimaschutz.
Können sich der Rat, die Vertretung der 27 Mitgliedsstaaten, und die Abgeordneten nicht einigen, dann gibt es kein Gesetz. So, wie zuletzt bei der Arbeitszeitrichtlinie, wo Vizepräsidenten Rothe die Verhandlungen für das Parlament führte.
"Der Rat kann es nicht gegen uns durchsetzen, was er will. Und das ist ja ein wesentlicher Punkt, dass wirklich diese beiden Institutionen sich einigen müssen."
Doch es gibt einige Bereiche, die Mitgliedsregierungen bis jetzt unter sich ausmachen. Sie legen den Agrarhaushalt fest und damit den größten Teil des EU-Budgets, sie bestimmen weitestgehend allein in Innen- und Justizangelegenheiten. Das allerdings würde sich mit dem Lissabonner Vertrag ändern: Dann müssten sich die 27 Regierungen mit dem Europaparlament einigen. Nur die gemeinsame EU-Außen- und Verteidigungspolitik und das Steuerrecht liegen nach dem Lissabonner Vertrag noch allein in der Entscheidung der 27 Regierungen. Doch das muss nicht auf ewig so bleiben: Wir sind ein Parlament, das sich nach und nach immer mehr Rechte geholt hat, befindet die grüne Europaabgeordnete Heide Rühle:
"Wir haben eigentlich mehr Rechte als in den Verträgen steht, wir brauchen allerdings Abgeordnete, die sich darin auskenne und die diese Rechte richtig einsetzen und immer wieder erweitern."
So darf das Europaparlament eigentlich keine Gesetze initiieren: Das ist Aufgabe der EU-Kommission. Aber wenn die Abgeordneten der EU-Kommission Vorschläge zuleiten, entwickelt diese daraus die Vorlage für eine Verordnung oder eine Richtlinie. Dieses Verfahren steht in keinem der Europäischen Verträge, aber es funktioniert trotzdem. Die Kritik einiger Politiker und Staatsrechtler, dass es nicht angehe, dass in Europa neben dem Parlament auch die 27 Regierungen als Gesetzgeber tätig werden, teilt die grüne Europaabgeordnete Rühle nicht. Sie stört viel mehr, wie die Regierungen derzeit im Rat zu ihren Entscheidungen kommen:
"Anders wäre es auch nicht vermittelbar. Wir haben schon eine Identität, die sich festmacht am Nationalstaat, also an dem jeweiligen Mitgliedsland. Daher macht es schon Sinn, dass der Rat und das Parlament die beiden Pfeiler der Gesetzgebung sind. Aber der Rat müsste endlich öffentlich tagen, wenn er Gesetzgebung macht. Die Bürger müssen überprüfen, wessen Interessen der Rat da wahrnimmt."
Ein entscheidendes Wort hat das Europäische Parlament bei jeder Erweiterung mitzureden: es muss dem Beitritt neuer Länder zustimmen. Auch die Ernennung der Europäischen Kommission ist abhängig vom Ja des Parlamentes, und deshalb werden Personalentscheidungen inzwischen öfter nach Rückfrage mit dem Europäischen Parlament getroffen.
Doch bei vielen Bürgern in Europa bleiben Zweifel am Einfluss des Europaparlamentes, und das bekommen vor allem die Europaabgeordneten selbst zu spüren. Angelika Niebler, CSU, und Vorsitzende des wichtigen Industrieausschusses, erlebt dies im Wahlkampf täglich und hat sich ein ungewöhnliches Argument zurecht gelegt:
"Die Lobbyistendichte die wir in Brüssel haben - es gibt über 20.000 akkreditierte Lobbyisten, das Vierfache von Berlin - belegt, wie einflussreich das Parlament geworden ist."