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Das Aufgeben der Anonymität

In Schweden sah sich der Gesetzgeber vergleichbar früh dazu berufen, die vielen juristischen und emotionalen Konflikte der modernen Fortpflanzungsmedizin durch ein möglichst geordnetes Verfahren zu entschärfen. Dazu gehört das Recht zu wissen, wer der Spender war.

06.02.2013
    In Schweden haben Nachkommen das Recht zu erfahren, wer der Spender ist
    In Schweden haben Nachkommen das Recht zu erfahren, wer der Spender ist (Jan-Martin Altgeld)
    Im März 1985 trat nach intensiver Debatte das erste Gesetz überhaupt in Kraft, das die künstliche Befruchtung und die Samenspende als Behandlungsmethoden für unfreiwillig kinderlose Paare regelte. Von Beginn an standen jene Prinzipien im Vordergrund, die später auch in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben wurden: Auch Personen, die aus einer Samenspende hervorgegangen sind, haben das Recht, mit ihren Eltern zu leben, in guten Verhältnissen aufzuwachsen und Kenntnis von der eigenen Abstammung zu haben.

    Folgerichtig konnte das Gesetz die Anonymität der Spender nicht länger garantieren. Jede Geburt wird verzeichnet. Die Spender wurden von allen verwandtschaftlichen Rechten und Pflichten entbunden. Als Volljährige - also mit einer gewissen Reife - haben ihre Nachkommen das Recht, von den behandelnden Medizinern Auskunft über den biologischen Vater zu bekommen. Anfänglich stand die Behandlung nur Frauen zu, die in einer Ehe oder einer eheähnlichen Beziehung mit einem Mann leben. Mit seiner schriftlichen Zustimmung beseitigte dieser auch die juristischen Grauzonen seiner Vaterschaft. Doch Papier ist geduldig: Die verfügbaren Daten belegen einen dramatischen Rückgang der Geburten von Kindern, die mithilfe eines Samenspenders gezeugt wurden. Wartezeiten von bis zu drei Jahren kommen hinzu. In eigener Regie reisen Frauen mit Kinderwunsch alljährlich zu Hunderten ins Ausland, nach Dänemark zumeist.